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16-Jährige wurde von einem Zug erfasst: Untersuchungsbericht: Schrankenwärterin Schuld

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Der Bericht der Eisenbahnuntersuchung in Bonn ergibt jetzt: „Primär ereignisursächlich“ sei ein Fehler der Wärterin gewesen – also menschliches, kein technisches Versagen. Sie habe unmittelbar vor einem herannahendem Zug die Schranken geöffnet. Möglicherweise habe sie angenommen, der Zug sei bereits vorbeigefahren. Gegen die Schrankenwärterin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Bahnbetriebs.

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