Je kleiner die Parklücke, desto größer die Gefahr für einen Blechschaden. Auch im nordrhein-westfälischen Herdecke schepperte es vergangene Woche. Welche Botschaft der flüchtige Unfallverursacher hinterließ, gleich. Erstmal zur Frage, was er da im juristischen Sinne angestellt hat.
Jan Siebenhüner, Anwalt: "Bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich Fahrerflucht, handelt es sich grundsätzlich um ein Massendelikt der geringen Kriminalität. Wir haben ungefähr jedes Jahr 250.000 Ermittlungsverfahren in ganz Deutschland wegen diesem Tatbestand."
Und wer dann von der Polizei ermittelt wird, muss trotz der "geringen Kriminalität" büßen.
Jan Siebenhüner, Anwalt: "In der Regel werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Geldstrafe bestraft und als sogenannte Nebenfolge erhält man in der Regel auch eine Führerscheinsperre. Allerdings, wenn ich das öfter begehe bzw. sogar regelmäßig begehe, dann kann mir sogar hier eine Freiheitsstrafe drohen."
Die Geldstrafe kann bei einem Schaden, der unter 1.300 Euro liegt, ein Monatsgehalt betragen. Liegt der Schaden darüber, wird es noch teurer. Und auch das sollten Autofahrer unbedingt wissen:
Jan Siebenhüner, Anwalt: "Dass das Schreiben und Hinterlegen eines Zettels mit den persönlichen Daten am Unfallort nicht ausreicht, um hier diesen Tatbestand nicht zu erfüllen. Also man macht sich trotzdem strafbar, wenn man da tatsächlich auch die richtigen Daten draufgeschrieben hat, weil man eben nicht sicher sein kann nach der Rechtsprechung, dass dieser Zettel auch gefunden wird."
Aber was stand denn nun auf dem Zettel, den der flüchtige Fahrer in Herdecke hinterließ?
[Texttafel]
"Sehr geehrter Autobesitzer, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich soeben gegen Ihr Auto gefahren bin. Ein Passant hat mich dabei beobachtet, also tue ich jetzt so, als würde ich meine Kontaktdaten aufschreiben. Es tat mir wirklich leid. Aber Kopf hoch - heute wird ein wunderschöner Tag! Damit Sie sich besser fühlen, habe ich Ihnen eine Sonne gemalt."
Dreister geht´s nicht. Was aber sollten Autofahrer oder auch Radfahrer tun, die ein anderes Fahrzeug beschädigt haben und der Besitzer ist nicht da?
Jan Siebenhüner, Anwalt: "Hinterlegen Sie keinen Zettel, rufen Sie lieber die Polizei an und melden Sie denen zumindest erstmal telefonisch, was passiert ist, wo der Unfallort sich befindet und wer Sie sind. Und dann sagt Ihnen die Polizei in der Regel am Telefon: Entweder kommen Sie auf die Wache oder wir schicken Kollegen vorbei, die diesen Unfall noch mal vor Ort aufnehmen."
Die Polizei hofft nun, dass sich der in dem Schreiben erwähnte Passant meldet und Angaben zum flüchtigen Unfallfahrer machen kann. Der sollte sich nicht zu sicher fühlen, denn wie heißt es so schön? Die Sonne bringt es an den Tag.