Nach einem Werbeanruf bekommt unsere Zuschauerin Traudi eine Rechnung und Inkassoforderungen für einen Service, den sie gar nicht wollte.
„Mein Sohn hat im Internet recherchiert und dann zu mir gesagt: Mama, ich Gaube, das ist eine Betrugsmasche.
Ich finde selbst schnell viele negative Bewertungen im Netz - und auch unser Rechtsexperte vermutet eine Masche dahinter. Er glaubt…
„…dass die wirklich rechtliche Lücken systematisch ausnutzen.
Der vermeintliche Vertragsabschluss per Telefon! Noch ahne ich noch nicht, dass ich mit meinen Recherchen in ein Wespennest stechen werde. Es melden sich immer mehr Betroffene - und die Verantwortlichen versuchen, auch uns unter Druck zu setzen.
Ich bin unterwegs in Oberbayern, als ich am Rande von Dreharbeiten eher zufällig von dieser offensichtlichen Masche erfahre. Seit vielen Jahren mieten wir hier für verschiedene Fernsehproduktionen Ferienwohnungen an. Meine Vermieterin erzählt mir, sie sei im November letzten Jahres von einem sogenannten Cold Call überrumpelt worden, also einem unverlangten Anruf.
„Traudi, Ihr habt den Anruf bekommen, und man wollte eure Ferienwohnungen auf ein Portal setzen. Erst mal habt ihr euch nichts Schlimmes dabei gedacht - aber was ist dann passiert?“
„Sie wollte mir das erklären. Dann habe ich aber gesagt, dass das doch sicher nicht umsonst ist. Da sagt sie, das ist eine Testphase für einen Monat. Da habe ich sofort gesagt: Am Telefon mache ich keine Geschäfte! Sie soll mir das zuschicken, und dann schaue ich mir das an.“
Es geht konkret um das Vermittlungsportal urlaubfinder24. Hier werden Ferienhäuser- und -wohnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt. Als auch Wochen nach dem Telefonat immer noch keine Post mit Unterlagen gekommen sei, habe Traudi gedacht, die Sache hätte sich erledigt.
„Im Dezember kam dann eine Rechnung und ein Vertrag über zwei Jahre.“
Und diese Rechnung hat es in sich: 514 Euro soll sie dafür zahlen, dass ihre Ferienwohnungen zwei Jahre lang auf urlaubfinder24 beworben werden. Der Betreiber des Portals wird das später so begründen, dass Traudi nicht innerhalb der Testphase gekündigt habe. Doch die 67-jährige erzählt mir, sie habe einer solchen Testphase überhaupt nicht zugestimmt.
„Das ist überhaupt nicht besprochen worden am Telefon, dass das ein zwei-Jahres-Vertrag sein soll. Aber ich hatte das ja auch abgewürgt, weil ich gesagt habe: Ich will es schriftlich!“
Weil nichts kam, forderte sie Beweise. Erst dann folgten Bestätigungsschreiben und sogar Zugangsdaten. Datiert auf den Tag des Werbeanrufs. Man habe für sie einen kostenlosen Testeintrag auf dem Portal angelegt. Die Pensionswirtin schließt nicht aus, dass sie eine entsprechende Mail im Spam Ordner ihres Mailanbieters übersehen hat - doch die 67-jährige fühlt sich weiterhin im Recht, weil sie eben nicht aktiv zugestimmt habe. Als sie nicht zahlt, soll es noch teurer werden.
„Dann kommen Zinsen und Hauptforderung…“
„…immer 100 Euro mehr?“
„Ja, 100 Euro dabei.“
Die Familie fühlt sich zunehmend unter Druck gesetzt. Telefonisch sei der Kundenservice nicht erreichbar, und per Mail würde man immer wieder auf Traudis angeblich mündliche Vertragszustimmung pochen. Ich möchte helfen und versuche zunächst den Geschäftsführer ans Telefon zu bekommen.
„Leider erreiche ich da auch niemanden, also bleibt jetzt erst mal nur der Weg über E-Mail. Im besten Fall erreichen wir da eine diplomatische Lösung…“
Cold Calls - also Werbeanrufe, wo Betroffene sozusagen kalt erwischt werden, haben extrem zugenommen. Davor warnen Verbraucherschützer und auch die Bundesnetzagentur immer wieder. Bei Privatpersonen sind solche Anrufe eigentlich verboten. Im gewerblichen Bereich gibt es eine rechtliche Grauzone, erklärt uns der Berliner Rechtsanwalt Sven Jürgens, den ich jetzt zu Rate ziehe.
„Offensichtlich ist das tatsächlich eine Masche.Die stellen Fragen, die führen Unterhaltungen und behaupten, dass der andere Part eine Bestellung hat. Da wird dann ein „Ja“ mitgeschnitten oder Mitarbeiter werden als Zeugen zur Verfügung gestellt, die dann behaupten sollen, das Telefonat sei so oder so abgelaufen.“
So die Ansicht des Anwalts. Ein Telefonat mitzuschneiden - ohne den Gesprächspartner darüber auzuklären - ist verboten. Das habe man auch nicht getan, wird mir die Firma später mitteilen. Stattdessen habe eine Agentin ein schriftliches Protokoll angefertigt. Das liegt mir vor, allerdings behauptet Traudi, das Gespräch habe so nie stattgefunden. Als sie damit droht, rechtliche Schritte einzuleiten oder an die Öffentlichkeit zu gehen, wird der Ton rauher.
„Meinen Sie etwa im Ernst, dass wir uns durch Ihre Androhungen einschüchtern lassen? (…) Unser Anwalt freut sich sehr auf solche Kandidaten, wie Sie es sind.“
„Das was sie machen können ist, zu sagen, dass sie nicht alleine im Raum waren. Ganz wichtig ist: Wiedersprechen Sie dem Vertragsschluss.“
Tatsächlich hatte ihr Mann, der mit im Raum war, das Gespräch mitbekommen, so Traudi. Der Anwalt rät, den Widerspruch und die Begründung nochmal einmal per Einschreiben und Zugangsnachweis deutlich zu machen. Ich kontaktiere jetzt den Geschäftsführer des Unternehmen und bitte um Stellungnahme. Gleichzeitig suche ich nach weiteren Betroffenen. Neben urlaubfinder24 gehören auch zimmersuche24 und room24 zur Firma AVAS. Die Bewertungen im Internet wirken auf mich zu allen Portalen nahezu identisch:
1. „Ich habe sofort schriftlich einen Widerruf dorthin geschickt. Trotzdem kam jetzt eine Rechnung für einen zweijährigen Vertrag, nebst Mahnung zur Zahlung.“
2. „Hier wird behauptet, dass ein gültiger Vertrag vorliegt. Beweise werden nicht vorgelegt.“
Ich bekomme Kontakt zu einem Vermieter von Ferienwohnungen in Niedersachsen auf. Ihm sei quasi dasselbe passiert wie Traudi, versichert mit Arnold Meier.
„Nachdem ich gesagt habe, dass das erstunken und erlogen ist, war erst mal Ruhe. 12 Monate später kam dann eine Rechnung.“
Er weigert sich zu zahlen. Dann seien Mahnungen, Inkassoschreiben und Anwaltsschreiben gefolgt, das volle Programm. Dann irgendwann sei Ruhe gewesen.
„Ich habe 2021 die Rechnung bekommen, jetzt haben wir 2024… pfff…“
Ich stoße sogar auf eine Facebook-Gruppe mit offenbar mehr als 130 Betroffenen. Alle schildern ähnliche Erfahrungen mit der AVAS, dem Betreiber der Urlaubsportale.
Viele schildern, dass sie am Ende eingeschüchtert waren und gezahlt haben. Auch der Gründer der Gruppe hatte schließlich aufgegeben. Im Nachhinein habe ihn das aber so geärgert, dass er die Gruppe gegründet hat, erzählt er mir.
„Aus unserem Kreis wurden mehrere Strafanzeigen gestellt…“
Viele Betroffene schicken mir Videos zu - hier nur eine kleine Auswahl.
„Es ist immer gesagt worden, dass es nach der kostenlose Testphase automatisch beendet wird…“
„Dann kam sofort eine Rechnung…“
„Das Prozedere Mahnungen, Widerspruch…“
„Ich weiß, dass mein Schwager gezahlt hat…“
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigt mir auf Anfrage, dass bereits gegen die Firma AVAS ermittelt wurde, das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Aber:
„Auch neue vorliegende Strafanzeigen in diesem Zusammenhang werden darauf geprüft, ob sich ein - für eine Anklageerhebung erforderlicher - hinreichender Verdacht für Straftaten ergibt.“
Und diesen Verdacht gibt es nach unseren Recherchen auf jeden Fall, so der Verbraucheranwalt.
„Wenn mehrere Betroffene die gleiche Masche schildern, müssen die dem nachgehen. Das könnte ein gewerbsmäßiger Betrug sein.“
Die Firma AVAS dagegen verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass alles rechtlich korrekt abgelaufen sei.
„Allgemein gilt, dass von uns nicht einfach Rechnungen erstellt werden. Solche Behauptungen sind frei erfunden und falsch.“
Tatsächlich kann bei gewerblichen Kunden eine eindeutige mündliche Zustimmung ausreichen, um einen Vertrag einzugehen. Vermieterin Traudi aus Bayern wirft man vor, von ihren eigenen Fehlern abzulenken. Dabei hatte die 67-jährige - wie viele andere Betroffene - nach eigenen Angaben bereits die angebotene, kostenlose Testphase klar abgelehnt.
„Möglicherweise ist auch eine gütliche Einigung nicht der schlechteste Weg, weil die Beweislage schwierig ist. Das machen die sich zunutze.“
Die AVAS schlägt folgenden Kompromiss vor:
„Wir sind bereit, den entstandenen Zweijahresvertrag nach Ablauf des ersten Jahres zu beenden, sobald die Kundin die erste Rechnung für das erste Vertragsjahr beglichen hat.“
Doch das wären immer noch deutlich über 200 Euro. Als ich noch einmal nachhake, eskaliert die Situation. Man droht mit Anzeige wegen Falschaussagen und übler Nachrede. Das dürfte aus Sicht des Anwalts allerdings schwierig werden bei der Menge an offensichtlich Betroffenen, die quasi identische Praktiken schildern. Traudi wird sich weiterhin weigern zu zahlen, und wir werden unsere Rechercheergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Verbraucherschutz zukommen lassen.