Alina Dünnebacke kann kaum glauben, dass ihre Firma sich hier vor Gericht verantworten muss, wegen einer nicht ganz korrekten Stellenausschreibung.
„Dann sind wir aus allen Wolken gefallen. Als wir dann auf einmal die Klage bei uns in der Post hatten.“
Die Klägerin hier im Bild ist eine Person, die sich als intersexuell bezeichnet, weil sie sich weder als Mann noch als Frau sieht.
Deshalb fühlt sie sich durch Stellenausschreibungen diskriminiert, die nur Männer und Frauen ansprechen.
„Das klage ich hier ein. Das ist mein Recht.“
Doch die intersexuelle Person hat schon in etwa 240 Fällen geklagt, Hunderttausende Euro kassiert, zusätzlich zu ihrem Bürgergeld.
Geht es hier wirklich um Diskriminierung oder wurde ein Schlupfloch gefunden, um zu kassieren?
Nikolaj Dudenko wurde auch schon zur Kasse gebeten.
Als er eine Arbeitskraft fürs Büromanagement für sein Unternehmen sucht, bewirbt sich die intersexuelle Person. Und verklagt ihn wegen Diskriminierung.
„Laut der Person ist daran diskriminierend, dass wir kein D reingeschrieben haben.“
Laut Gleichstellungsgesetz müssen Stellenausschreibungen nicht nur mit weiblich und männlich versehen sein, sondern auch mit "divers".
„Ich fühle mich extrem veräppelt. Dann gibt es eine Person , die anscheinend laut dem Gesetz nichts falsch macht . Hat aber in meinen Augen halt echt so den Jackpot geknackt. Das ist das perfekte Verbrechen.“
In Hagen steht die Firma "Siebdruck Jäger" vor Gericht. Um einen teuren Prozess zu vermeiden, hat man sich auf einen Vergleich geeinigt. Das bedeutet 700 Euro für die Klägerin.
„Ich mache das nicht, um damit Geld zu verdienen. Das ist kein Geschäftsmodell. Ich werde ihn beim bewerbungs Auswahlprozess benachteiligt. Das klage ich hier ein. Das ist mein Recht.“
Aber für Rechtsanwalt Wolfgang Zwiehoff schreit hier alles nach einer Masche:
„Die klagende Partei hat ja selbst eingeräumt, dass das irgendwie 280, 290 Klagen waren. Da muss man schon einen richtigen Geschäftsbetrieb haben, um so was durchzusetzen.“
Dass die intersexuelle Person seit 12 Jahren arbeitslos ist und Bürgergeld bezieht, gibt einen bitteren Beigeschmack. Aber kann sie das eingeklagte Geld behalten?
„Sofern die Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt werden, ist kein Einkommen. Das ist nicht anzurechnen und insofern ist diese Masche, dieses Geschäftsmodell gar nicht schlecht. Ich lebe auf Staatskosten und weil das ein bisschen wenig ist, habe ich dieses Geschäftsmodell entwickelt.“
Zumindest Nikolaj Dudenko möchte jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Revision gehen. Die Richter dort müssen dann entscheiden, ob hier wirklich für Diversität gekämpft oder auf Staatskosten abkassiert wird.