Taleb A. fiel Poli-zei und Staatsan-waltschaften immer wieder auf. Weil der Psychiater sich über Jahre mit Behörden anlegte. 2013 drohte er der Ärztekammer in Mecklenburg-Vor-pommern mit einem Attentat, wurde we-gen Androhung von Straftaten verur-teilt. Danach drohte er weiteren Ämtern mit Gewalt, wurde aber NICHT als Ge-fährder eingestuft.
"Ein Gefährder, eine Gefährderin erfor-dert eine ernst zu nehmende Annahme dass jemand etwas vorhat, einen Plan verfolgt und davon sind die Behörden damals nicht ausge-gangen"
2023 meldeten ihn zwei Frauen wegen seiner aggressiven anti-muslimischen Posts der Polizei, warnten vor einem möglichen Anschlag. Wieder sah die Poli-zei in Sachsen-An-halt jedoch KEINE konkrete Bedrohung.
Innenministerin Nan-cy Faeser will nun untersuchen, wie die Behörden mit Hinwei-sen auf Taleb A. um-gegangen sind.
Voraussichtlich am 30. Dezember sollen sich im Bundestag der Innenausschuss und das Kontrollgre-mium der Nachrich-tendienste zu Son-dersitzungen tref-fen.