Salomon Attohoun ist mit der Straßenbahn in Bremen unterwegs zur Uni, als er plötzlich rassis-tisch beleidigt wird. Weil er so et-was schon einmal er-lebt hat, filmt er diesmal mit seinem Handy.
Freistehend
Geh weg, ich mag keine schwarzen Men-schen", TC 3:30-TC 3:33
TC 2:44 "Ich darf Neger sagen, ich darf sogar Nigga sa-gen" oder "Ich hab Angst vor den Nig-gern."
Der 55-jährige Mann beleidigt Salomon immer wieder. Weil er dabei auch mehr-fach das verletzende N-Wort benutzt, ha-ben wir es unkennt-lich gemacht. Die anderen Fahrgäste bekommen die Situa-tion mit und schrei-ten verbal ein, weil der Täter einfach nicht aufhört mit seinen schweren ras-sistischen Beleidi-gungen.
„Halt die Fresse man, was ist denn dein fucking Problem?“
Heute – ein paar Ta-ge nach dem Zwi-schenfall treffen wir Salomon genau an der Haltestelle, an der es passiert ist und wollen von ihm wissen, wie es ihm nach dem Vorfall geht.
„Das Ganz fühlt sich sehr negativ an,… schwerer fallen wird, in eine Bahn zu steigen… Spuren hinterlassen hat."
Wir zeigen Menschen in Bremen das Video und fragen, wie hät-ten Sie in dieser Situation reagiert und hätte es einen Unterschied gemacht, wenn der Täter kör-perlich überlegen und aggressiver ge-wesen wäre?
„Gerade wenn man in einer Situation, wo mehrere Leute da sind, kann man ver-nünftig agieren, wä-re ich da alleine, dann wäre es viel-leicht nochmal ein anderer Fall.“
„Ich hätte auch Angst und das tut mir auch leid für die Person, die den Rassismus erfährt.“
Salomon ruft schließlich die Po-lizei. Die verweist den Täter aus der Bahn und zeigt ihn an. Die Beamten wis-sen, solche Situa-tionen können schnell weiter eska-lieren.
Die Polizei rät dazu ruhig zu bleiben, Umstehen um Hilfe aufzufordern… ohne sich selber in Ge-fahr zu bringen.“
Salomon und die an-deren Fahrgäste ha-ben sich also rich-tig verhalten. Einen Tipp hat der Xy jäh-rige noch, für alle die sich auch mal in so einer Situation befinden.
OT Salomon „Auf Vi-deo aufnehmen, vor Gericht gehen und Aufmerksam machen, dass wir ein Rassis-musproblem haben.“
Der Täter muss sich jetzt wegen Beleidi-gung und Volksver-hetzung verantwor-ten.