Übergewinne werden abgeschöpft: Sondersteuer für Öl- und Gasunternehmen
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Das Bundesfinanzministerium will offenbar Übergewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuern. Ganz freiwillig erfolgt der Schritt nicht, die Sonderabgabe für Öl- und Gasunternehmen wird auf Druck der EU eingeführt.















