Die leidenschaftliche Eishockeyspielerin und werdende Mutter Annika S. stirbt mit 28 Jahren. Auch ihr ungeborenes Kind ist nicht zu retten, weil laut Anklage diese Apothekerin ein tödliches Mittel herausgab. Heute verfolgt auch der Lebensgefährte des Opfers den Prozessauftakt am Landgericht Köln. Ein schwerer Tag, so sein Anwalt.
OT Anwalt Frank Heerspink
"Die Tragödie belastet die Familie. Der Prozess führt hoffentlich dazu, dass mein Mandant und die Familie endgültig mit den Geschehnissen abschließen und in die Zukunft schauen können."
In diese Kölner Apotheke soll es 2019 wohl zur tödlichen Mischung gekommen sein. Die Apothekerin füllt offenbar mehrere Glukose, also Traubenzucker-Portionen ab. Die sind für werdende Mütter vorgesehen. Damit kann getestet werden, ob eine Schwangerschafts-Diabetis vorliegt.
OT Jan Orth
"Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es zu einer Verunreinigung der zur Herstellung dieser Lösung benötigten Glukose-Mischung dadurch gekommen ist, dass ein Betäubungsmittel und der Grundstoff Glukose in der Apotheke der Angeklagten verwechselt worden sind."
Laut Staatsanwaltschaft unabsichtlich. Die offenbar giftigen Glukose-Mischungen gehen an eine Frauenarzt-Praxis. Anfang September 2019 nimmt die erste Patientin einen Schluck.
OT Jan Orth
"Eine der Kundinnen hat den Genuss überlebt, weil sie direkt nach dem Einnehmen des ersten Schlucks einen untypischen bitteren Geschmack festgestellt hat und deswegen nicht weiter getrunken hat."
Rund zwei Wochen später nimmt Annika S. die Mischung zu sich. Die 28-Jährige kollabiert in der Praxis, kommt ins Krankenhaus. Die Ärzte holen das Baby per Not-Kaiserschnitt zur Welt, aber Mutter und Sohn sterben kurze Zeit später. Die Apothekerin soll die Verwechslung vorher bemerkt haben. Laut Staatsanwaltschaft verschwieg sie ihren Fehler aber - Verdeckungsabsicht. Deshalb lautet die Anklage nicht nur fahrlässige Tötung, sondern auch versuchter Mord. Heute schweigt die Apothekerin vor Gericht.
OT Gerson Trüg
"Wir erachten, bei aller Tragik, die der Sachverhalt natürlich mit sich bringt, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für rundherum unzutreffend und gehen davon aus, dass die Beweisaufnahme genau dies erweisen wird."
Jutta B. könnte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, dies hieße mindestens 15 Jahre Gefängnis. Das Urteil soll Ende September fallen.