"Es ist passiert.
Es hätte nicht pas-sieren dürfen. Es tut mir leid."
So die sogenannten letzten Worte der Angeklagten. Einer Richterin vor Ge-richt. Heute hier in Hagen. Um den Groß-teil ihrer Fälle hat sich Kristina T. ge-wissenhaft gekümmer-t. Doch die Restli-chen sollten ihr zum Verhängnis werden.
OT Désirée Kuhn- Pfeil (Landgericht Hagen):
"Der Angeklagten wird vorgeworfen, ab einem gewissen Zeit-punkt die ihr zuge-wiesenen Verfahren beim Amtsgericht Lü-denscheid nicht mehr ordnungsgemäß bear-beitet zu haben und dies durch verschie-dene Handlungen ver-schleiert zu haben."
Die geständige Rich-terin habe eine Blo-ckade im Kopf gehab-t. Sich um die Fälle einfach nicht mehr kümmern können. Um nicht aufzufliegen verfälscht Kristina T. deshalb nicht nur Protokolle, sondern belügt auch Rechts- und Staatsanwälte.
Ende Zweitausend-neunzehn fliegt dann alles auf. Nach ei-ner Dienstaufsichts-beschwerde.
OT Désirée Kuhn- Pfeil (Landgericht Hagen):
"Im Nachgang ist dann eine Wohnungs-durchsuchung bei der Angeklagten durchge-führt worden. Bei dieser Wohnungs-durchsuchungen sind im Keller der Ange-klagten Umzugskar-tons mit Akten, die nicht bearbeitet wurden, gefunden worden."
Im November Zweitau-sendeinundzwanzig verurteilt das Land-gericht Hagen die Frau zu drei Jahren und zehn Monaten Haft - unter anderem wegen Rechtsbeugung und Urkundenfäl-schung.
Die Angeklagte legt daraufhin Revision ein. Kein Wunder. Denn wer zu mehr als einem Jahr Frei-heitsstrafe verur-teilt wird, muss seine Richterrobe an den Nagel hängen. Kristina T. könnte dann nur noch als Anwältin tätig wer-den - wenn überhaup-t.
OT Torsten Giesecke (Verteidigt die An-geklagte):
"Ich gehe davon aus, dass das nicht so einfach werden wird. Man muss sich bewer-ben, auch wenn man die Zulassung als Anwalt bekommen möchte. Da muss man Unterlagen einrei-chen. Und da wird sicherlich dann auch bekannt werden, dass sie verurteilt wor-den ist."
Umso glücklicher war Kristina T. wohl, als der Bundesge-richtshof die Strafe aufgehoben hat. Weil sie ihm zu hoch war.
Deshalb fällt heute in Hagen zum zweiten Mal ein Urteil. Diesmal: ZWEI Jahre und zehn Monate Haft. OBWOHL die Richterin laut eines Gutachters an Pro-krastination, also "Aufschieberitis" leidet. Aber das ist keine anerkannte Krankheit.
Ob die Angeklagte dieses Mal wieder in Revision geht, ist noch unklar.