12 Jahre Haft wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung - so lautet das Urteil heute gegen Artur K. Außerdem ordnet das Landgericht Landau Sicherungsverwahrung an, denn der 62-Jährige ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter.
"Wenn man sich jetzt den gesundheitlichen Zustand und Lebensalters des Angeklagten vergegenwärtigt, kann man hoffen, dass er nie wieder die Gelegenheit haben wird ein Kind zu entführen und zu missbrauchen."
Denn schon mehrfach saß Artur K. wegen Sexualstraftaten im Gefängnis. Seine Auflagen nach den Haftstrafen, ignoriert er laut Polizei immer wieder. Besonders fatal: Als er Mitte Juli vergangenen Jahres entlassen wird, muss er eigentlich eine Fußfessel tragen - für das Anlegen braucht die Staatsanwaltschaft aber seine Zustimmung. Der 62-Jährige weigert sich.
Knapp 2 Monate NACH seiner Entlassung zerrt Artur K. im September 2023 ein erst zehnjähriges Mädchen in sein Auto und missbraucht es. Erst nach einer dramatischen Verfolgungsjagd, kann die Polizei den Mann festnehmen und das Mädchen befreien. Die Richterin spricht heute von einem rasanten Rückfalltempo.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz will jetzt den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen.