Arbeitsrechtlich gibt es einige Möglichkeiten, um die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen. Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern ermöglichen eine sogenannte Pflegezeit. Diese kann in Vollzeit oder Teilzeit für bis zu sechs Monate in Anspruch genommen werden. Auch eine Begleitung in der letzten Lebensphase ist möglich, allerdings nur für drei Monate.
Für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit einer Familienpflegezeit. Diese kann bis zu 24 Monate dauern, wobei mindestens 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden müssen. Im akuten Fall sind zehn Tage über eine kurzfristige Arbeitsverhinderung möglich.
Finanzielle Unterstützung kann in Form eines zinslosen Darlehens bei der Pflegezeit und der Familienpflegezeit beantragt werden. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sind möglich, ebenso wie Zahlungen in die Rentenversicherung. Bei der häuslichen Pflege besteht auch eine beitragsfreie Unfallversicherung.
Pflegebedürftige Personen haben einen Anspruch auf Pflegegeld, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige sichergestellt wird und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. Dies kann mit sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen, also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, kombiniert werden.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss die pflegebedürftige Person selbst den Antrag stellen. Dies kann telefonisch, per E-Mail, online oder per Brief erfolgen. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad entscheiden.