Kurz bevor der Flieger aufs Rollfeld gezogen wird, entscheidet diese Passagierin: Sie will doch nicht mit!
Auf dem Flügel gestrandet versucht sie Flughafenmitarbeiter auf sich aufmerksam machen.
Ein Passagier IM Flieger kann sie nicht zurückholen. Die Frau soll Flugangst gehabt und aus Panik den kurzen Weg durch den Notausgang gewählt haben.
Nur ein Sanitäter kann die Frau kurz darauf beruhigen und sie ins Krankenhaus begleiten. Konsequenzen drohen ihr aber offenbar nicht:
Wenn jemand eine ängstliche Episode hat oder ein Problem mit seiner geistigen Leistungsfähigkeit hat. Und es gibt, Sie wissen schon, eindeutig keine Absicht irgendeiner Art. Welchen Sinn hätte es dann, diese Person anzuklagen?
Für die Sicherheit aller, sollte sie beim nächsten Mal aber lieber die Crew informieren.