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Deutschland hat gewählt: Neuer Bundestag nimmt bald Arbeit auf

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Die Uhr tickt. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten muss. Das wäre der 25. März. Bis dahin könnte der alte Bundestag noch Gesetzesänderungen beschließen, zum Beispiel eine Reform der Schuldenbremse.

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