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Gastronomen sauer: Muss die Überbrückungshilfe II zurück gezahlt werden?

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Eine kleine Änderung in einem Paragraphen führt dazu, dass wohl ein Großteil der Überbrückungshilfe II zurückgezahlt werden muss. Viele Betriebe laufen und Sturm und sind verzweifelt, weil sie nicht wissen, wie sie das Geld zurückzahlen sollen. Schließlich haben sie keine Einnahmen.

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