Wer als Erwachsener (über 21 Jahre) Drogen an Minderjährige weitergibt, dem droht in Deutschland eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe. „Wenn sogar noch leichtfertig der Tod des jungen Menschen verursacht wird, gibt es sogar mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe“, erklärt Strafverteidiger Burkhard Benecken.
In dem vorliegenden Fall könnte auf den Verdächtigen aber sogar eine noch höhere Strafe zukommen: „Also ganz realistisch glaube ich, dass dem 37-Jährigen hier eine etwa vier- bis fünfjährige Gefängnisstrafe droht, wenn sich herausstellt, dass die Drogen verseucht waren und dass das zu erkennen war für den Verkäufer“, so Benecken.