Wohnungs-Irrsinn: Mieter verstirbt, aber Vermieter darf nicht in die Wohnung
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Beim diesem Fall schlägt man wirklich die Hände über dem Kopf zusammen. Da stirbt ein Mieter und hat keine Erben. So weit, so traurig, doch den Ärger hat jetzt der Vermieter: Da das Erbe auch die Wohnungseinrichtung sowie das ganze Mietverhältnis umfasst, darf Vermieter Jürgen Haarkert nichts machen. Er darf noch nicht einmal seine eigene Wohnung betreten und erst recht nicht neu vermieten. Eine Lösung für diesen Irrsinn ist nicht in Sicht, bis sich RTL-Reporterin Verena Jendges einschaltet. Ob es ihr gelingt eine Lösung zu finden und warum dieser Fall alle Mieter betrifft – das sehen Sie im Video.















