Fünf Jahre und drei Monate Haft - eine Freiheitsstrafe, die genau in der Mitte der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Angeklagte Yannick E. geht heute wie gewohnt nach Hause. Die Vertreterin der Nebenklage und damit des Opfers, ist alles andere als zufrieden.
Das Gericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung die Schuld des 29-Jährigen im Hinblick auf schwere und besonders schwere Zwangsprostitution, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, unerlaubten Waffenbesitz und Körperverletzung. Die Kammer sah es dabei unter anderem als erwiesen an, dass der Rendsburger die damals 16-Jährige zwischen März und November 2023 zur Prostitution gezwungen hat- organisiert wurden die Kontakte von ihm über Online-Plattformen.
Die 16-Jährige hielt sich laut Staatsanwaltschaft 2023 in verschiedenen Jugendeinrichtungen auf, war wohnunglos und drogenabhängig. Von Yannick E. wurde sie regelmäßig mit Kokain versorgt, was ihre Abhängigkeit zu ihm noch steigerte, so die Kammer. Eine hilflose Lebenssituation, die im Urteil nicht ausreichend berücksichtigt wurde, so die Sprecherin der Nebenklage. Weiterer Kritikpunkt: das Urteil sieht keine erhöhte Schmerzensgeldzahlung an das Opfer vor.
Yannick E. ist vorbestraft, zum Zeitpunkt der Anklage hatte er eine mehrmonatige Haft zu verbüßen, die zur Bewährung ausgesetzt war. Diese Vorverurteilung wurde in die Strafe von fünf Jahren und drei Monaten Haft einbezogen, genauso wie das Geständnis der Taten, das der 29-Jährige bereits zu Beginn des Prozesses abgegeben hatte. Sein Verteidiger will Revision gegen das Urteil einlegen.