Guten Tag Herr Wegner. Und Guten Tag auch Frau Günther-Wünsch. Zwei Politiker, zwei Berliner Regierungsmitglieder. Zwei Kollegen – EIN Paar. Spricht da was gegen?
„Wenn die beiden glücklich sind, ist das doch gut!“/ „Die Arbeit darf halt nicht drunter leiden.“/ „Arbeit ist Arbeit und Privates ist privat.“/ „Wo die Liebe hinfällt.“
Das gilt nicht nur für die Politik. Café Pasucci in Leipzig. Hier hat die eine oder andere Angestellte Ähnliches erlebt.
Mandy Melzer, Kellnerin: „Ich hab mich auf Arbeit schon verliebt, ja. Es war eine Kollegin, die anderen haben es am Anfang nicht gewusst, erst im Nachhinein.“
Da hat die Gerüchteküche sicher gebrodelt. Eine gesetzliche PFLICHT, eine Beziehung im Job öffentlich zu machen, gibt es übrigens nicht. Aber:
Livia Merla, Arbeitsrechtlerin: „Es hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Weil manche Unternehmen wirklich Compliance Richtlinien erstellt haben. Die solche Mitteilungspflichten vorsehen.“
Und auch aus Eigeninteresse der Betroffenen raten Experten zu Transparenz. Verhindern darf der Arbeitgeber eine Beziehung ohnehin nicht.
„Der Arbeitgeber darf das nicht verbieten, er darf auch nicht grundsätzlich dagegen einschreiten. Problematisch wird’s halt nur dann, wenn diese Beziehung dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr richtig funktioniert, oder eine Bevorteilung passiert gegenüber anderen Personen.“
Gerade wenn die eine die Chefin von dem anderen ist. Dünnes Eis, heikle Mission. Womit wir wieder bei Wegner und Günther-Wünsch wären. Zwei Politiker, zwei Menschen: die in den kommenden Monaten zeigen müssen, ob sie Privates und Berufliches tatsächlich STRIKT trennen können.
"Vielen Dank!“