Nach EuGH-Urteil: Kriminalamt warnt vor "Kindergeld-Tourismus"
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellt in einem Urteil klar, dass künftig arbeitslose EU-Ausländer bereits in den ersten drei Monaten Anrecht auf Kindergeld haben, wenn sie Deutschland als Lebensmittelpunkt angeben. Bisher war die Auszahlung an einen Einkommensnachweis geknüpft. Politiker warnen nun vor "Kindergeld-Tourismus".















