Urteil könnte bereits am Freitag fallen.
Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit - zu jung sind die drei Angeklagten.
Pressesprecher Langericht Detmold: Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen anlasslos ohne erkennbaren Grund auf den Obdachlosen zunächst eingeschlagen und dann auch mit dem Messer eingestochen haben.
Besucher dürfen zwar nicht in den Saal des Landgerichts Detmold, trotzdem sind viele Freunde des Opfers Thorsten D. gekommen - auch Marcel. Ende Oktober - kurz nach dem mutmaßlichen Mord an seinem Kumpel - spricht er mit uns.
Freund: "Ich verstehe sowas halt nicht, wie man so einen guten Menschen einfach zu dritt auflauert und umbringt."
Erschüttert nimmt er am Tatort Abschied von dem Obdachlosen. Wie konnte es zu dem grausamen Verbrechen durch die drei Jugendlichen kommen?
Thorsten D. wird wohl nur zufällig zum Opfer. Er trifft in Horn-Bad Meinberg im vergangenen Oktober auf drei Jugendliche. Die vierzehn und fünfzehn Jahre alten Teenager sollen Alkohol getrunken und Drogen genommen haben. Eine unverfängliche Unterhaltung eskaliert offenbar: Durch Faustschläge geht der Obdachlose erst zu Boden, dann sticht einer der mutmaßlichen Täter mindestens vier Mal zu - so die Anklage. Anwohner Andreas Root sagt im Oktober, dass er das Gewaltpotenzial der Jugendlichen kannte. Einer von ihnen soll mit seiner Tochter in die Grundschule gegangen sein.
Andreas Root"Der hat unsere Tochter dann irgendwann mal einfach von der Treppe runter geschubst, einfach nur, um zu gucken, wie sie sich verletzt und es gab absolut gar keinen Grund dafür."
Völlig abgebrüht tauchen die mutmaßlichen Täter nach vollbrachter Tat angeblich bei Mikail Ünal auf. Einer der drei prahlt sogar mit der Attacke, so der Kioskbesitzer:
"Der hat mir halt ganz normal, als wäre es nichts Schlimmes, einfach nur erzählt, dass sie einen Penner zusammengeschlagen haben. […] Ich habe gefragt: Warum? Was habt ihr gemacht? Wieso? Aber da kam halt keine Antwort"
Eine Antwort gibt es darauf auch bislang nicht. Dafür ein Video der Tat, dass die Schüler aufgenommen und an Freunde geschickt haben. Dadurch kommt ihnen die Polizei auf die Schliche.
Bei einer Verurteilung stehen den Minderjährigen wegen des Jugendstrafrechts maximal zehn Jahre Haft bevor, möglicherweise ist die Zeit im Knast aber noch kürzer:
Wolfram Wormuth
(Landgericht Detmold): "Sollte feststehen, dass sie […] erheblich unter Alkoholeinfluss/Drogeneinfluss gestanden haben sollen, dann dürfte sich das vermutlich auf die Frage der Schuldfähigkeit […] auswirken."
Das Gericht hat noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte bereits am Freitag fallen.