Die Zwölfjährige Carlotta B. stirbt in dieser Klinik. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Das hätte verhindert werden können.
„Es ist so, dass den Angeklagten vorgeworfen wird. Einer davon ist der Arzt, dass er unzureichende Maßnahmen ergriffen hat, um die verstorbene 12-jährige zu behandeln. Die beiden anderen Ange-klagten sind zwei Krankenschwestern, die unzureichende Maßnahmen getroffen haben, um die Versorgung des Kindes sicherzustellen“- OT Martin van der Sand Amtsgericht Detmold
Die Schülerin hat im Dezember 2019 Erbrechen und Fieber, kollabiert zu Hause. Deshalb kommt sie in die Notaufnahme des Klinikums Lippe in Detmold. Wenige Stunden später ist sie tot. Ursache soll unter anderem der enorme Flüssigkeitsverlust gewesen sein.
„Wenn man davon ausgeht, dass der Sachverständige sagt, man hätte das Kind nachts noch retten können dann ist das ein so ein schmerzlicher und drastischer Vorwurf, wo die Eltern nur schwer mit umgehen können. Und Kein Elternteil wird jemals damit rechnen, dass wenn sie das Kind ins Krankenhaus geben, das vorher gesund war, dass so gravierender Fall der letztendlich mit dem Tod der Tochter endet sich so ereignet“ - OT Anwältin der Eltern des Opfers.
Das Amtsgericht Detmold muss klären, ob der Tod des Mädchens hätte verhindert werden können. Sollten die Angeklagten wegen Fahrlässiger Tötung verurteil werden droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Ein Urteil wird Ende September erwartet