In der App steht: zugestellt, aber WO?! Das Paket ist nicht Zuhause angekommen. Auch im Flur oder Briefkasten KEIN Hinweis, wo es sich befindet - hier liegt der Fehler eindeutig beim Paketdienst!
"Tatsächlich ist die Aufgabe der Paketdienstleister das Paket PERSÖNLICH zu übergeben. Ja, ab und zu landet das Paket beim Nachbarn
Wenn der Paketbote entscheidet, das Paket irgendwo anders abzugeben, muss er IMMER eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten werfen!
Und da gibt es ganz klare Vorschriften. Diese Benachrichtigungskarte darf nicht einfach an die Haustür geklebt werden, sondern muss SO zugestellt werden, dass sie mich auch erreicht."
Fehlt vom Zettel oder Nachbarn jede Spur - darf man die verzweifelte Paketsuche ruhig einstellen!
"Wenn es bei einem Nachbarn landet, dann muss ich dem Paket nicht hinterherrennen. Es reicht einmal zu klingeln und nachzufragen. Die Haftung liegt nicht bei mir. Ich kann mich immer beim Onlineshop melden und sagen: Sorry, das Paket ist nicht bei mir angekommen. Ihr müsst ein neues schicken."
Also wenden Sie sich nicht an den Paketdienst, sondern direkt an den Händler. Denn DER haftet, wenn das Paket nicht richtig zugestellt wird!
Darunter fällt auch SO eine risikoreiche oder rabiate Zustellung!
Wird es abgelegt, gestohlen, muss ich es nicht bezahlen, sondern der Onlineshop."
Und befürchten Sie, dass der Inhalt durch die Lieferung beschädigt wurde, dann filmen Sie das Paket beim Auspacken.
OFFENSICHTLICH beschädigte Pakete hingegen, sollten Sie besser gar nicht erst annehmen! Auch nicht für Nachbarn.
"Nehme ich das Paket entgegen, hafte ich auch für das Paket! Ist der Inhalt beschädigt oder geht der Inhalt verloren, muss ich auch den Schaden tragen."
Und im Zweifel für die Nachbarschafts-Nettigkeit zahlen!
Geld EINFORDERN aber kann ich, wenn ein bestelltes Weihnachtsgeschenk NICHT wie vereinbart ankommt!
"Nehmen wir mal an, ich bestelle ein Paket, das pünktlich zu weihnachten ankommen soll, mit express Versand. Es kommt NICHT an. Und ich muss den Artikel woanders kaufen und zahle mehr, hätte ich theoretisch die Möglichkeit diesen Mehrbetrag vom Paketdienstleister einzufordern."
Damit die Geschenke rechtzeitig unterm Tannenbaum landen, empfiehlt Verbraucherschützer Ron Perduss: spätestens bis zum 21. Dezember bestellen oder verschicken. Denn:
"Dieses Jahr ist es aber wichtig zu beachten, dass Heiligabend auf einen SONNTAG fällt. Da gibt es keine Zustellung! Also auch für die Onlineshops, die versprechen an Heiligabend zu liefern - das gibt es in diesem Jahr nicht."
Wer Ärger mit Paketdienstleistern vermeiden will, sollte laut Stiftung Warentest zu DHL greifen. Denn unter den 5 größten Anbietern in Deutschland schneidet DHL als einziger mit "GUT" ab!