Länge: 02:35
Inserts:
13-29
Karl Wirz, RTL-Reporter
130-140
Arndt Kempgens, Rechtsanwalt
204-223
Dawit Stefanos, Anwalt Nebenklage
Bericht: Karl Wirz & Christo Tatje
LW:
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Die 20-jährige zwirbelt sich auf der Anklagebank am Landgericht Kaiserslautern nervös das Haar, dann muss sie die Szenen der Überwachungskameras vom Juni 2024 noch einmal sehen:
Karl Wirz, RTL-Reporter
[TC 00:35]
„Auf den Aufnahmen ist deutlich zu sehen, wie seine rechte Hand an ihre rechte Pobacke geht, die Frau erschrocken zur Seite springt und ihn anschreit. Soe sieht es auf jeden Fall aus auf den Videos. Er hebt noch entschuldigend die Hand, macht dann aber wiederrum eine Bewegung auf sie zu und die junge Frau fühlt sich weiterhin in irgendeiner Form attackiert."
Sie sticht mit einem Klappmesser mutmaßlich mehrmals in seine Richtung. Ein Stich trifft die Brust des 64-Jährigen - er stirbt an den Verletzungen. Kurz nach der Auseinandersetzung soll sich die junge Frau der Polizei gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Aufnahmen der Überwachungskamera nicht von einer Notwehrsituation aus, verneint aber auch einen Tötungsvorsatz . Sie klagt die 20-Jährige nach Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung mit Todesfolge an, was ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren Haft bedeuten könnte.
Wir fragen auf der Straße nach, wie hätten andere junge Frauen reagiert?
Vox-Pops
[TC 14:48:43 Rechts]
„Ich würde wahrscheinlich erstmal mich irgendwie laut äußern, dass es auch irgendwie andere Leute mitbekommen und ich damit nicht alleine bin und halt irgendwie versuchen mit allen möglichen Gliedmaßen mich erstmal von der Person wegzudrücken.“
[TC 14:51:54 Links]
„Obs jetzt Schlagen oder treten ist, zur Not auch beißen.“
[TC 14:54:27]
„Also ich studiere Jura, von daher würde ich sagen ist das dann vom Notwehrrecht gedeckt.“
Doch so einfach ist es im Fall von Kaiserslautern wohl nicht, wie Rechtsanwalt Arndt Kempgens weiß.
Arndt Kempgens, Rechtsanwalt
[TC 12:37:13]
„Das ist sicherlich ein Grenzfall, wo man sich überlegen muss, ist das tatsächlich strafbar, weil man sagt es war übertrieben, es war wirklich zu viel oder eben die erforderliche Verteidigung und genau darum wird es um den Prozess gehen.“
Das Opfer, ein deutscher Familienvater mit eritreischer Migrationsgeschichte, war bereits in einem ähnlichen Fall vorbestraft. Nun musste er für das erneute Grabschen wohl sein Leben lassen. Der Anwalt, der die Ex-Frau des Opfers vertritt fordert sogar eine Bestrafung für Totschlag. Das kännte je nach Schwere der Schuld für die Angeklagte nach Jugendstrafrecht bis zu 10 Jahre Haft bedeuten.
Dawit Stefanos, Anwalt Nebenklage
[TC 01:18]
„Wir haben hier keine Selbstjustiz. Sie hätten ihn anzeigen können für das Grabschen. Hätte sie auf jeden Fall anzeigen müssen, aber man kann ja nicht wenn er gerade sie angegriffen hat und das ist aus den Bildern ersichtlich kann man da nicht mehrfach ansetzen und beim dritten Mal ist es ihr gelungen mit dem Messer zu treffen.“
Das Gericht muss das Vorgehen der Angeklagten nun bewerten. Anfang April soll das Urteil fallen. Für die 20-jährige hat die Tat so oder so wahrscheinlich lebenslange Folgen.