Kerstin N. wirkt kurz vor der Urteilungsverkündung besonders angespannt. Das öffentliche Interesse an der 37-Jährigen ist groß:
Ulrike Breiteneder, Staatsanwaltschaft Linz: „Der Vorwurf geht dahin, dass die Angeklagte mit drei Hunden gleichzeitig unterwegs war, dabei überfordert war und die Hunde nicht unter Kontrolle hatte. So konnte es dazu kommen, dass die Hunde sich in eine Joggerin verbissen und es der Angeklagten auch nicht mehr möglich war, die Tiere rechtzeitig vom Opfer wegzubringen.“
Auf diesem Feldweg wird die 60-Jährige im Oktober 2023 von Staffordshire Terrier Elmo und zwei weiteren Hunden durch unzählige Bisse getötet. Sie stirbt an massivem Blutverlust.
Heinrich Danhofer, Anwohner im Oktober 2023: „Die hat der Hund so entstellt, dass man nicht wusste, ist es männlich, weiblich. Ist es 20, 30, 40 oder 50 Jahre. So furchtbar grässlich wurde die Frau entstellt.“
Mit Hilfe von Social-Media-Recherchen zur Hundehalterin schafft es die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe Lochen nachzuweisen, dass die Hunde von Kerstin N. scheinbar bewusst abgerichtet worden sind.
Jürgen Stadler, Verein Pfotenhilfe: „Nämlich Angriffs- und Beißtraining gegen Menschen. Das heißt in Wirklichkeit haben diese Hunde genau das gemacht, zu dem sie abgerichtet worden sind. Die Hunde können also wirklich nichts dafür. Es kann also wirklich nur die Täterin was dafür.“
Der Vorfall löst weit über den Ort Sebern in Oberösterreich Entsetzen aus. Er entfacht eine Debatte um den richtigen Umgang mit sogenannten Listenhunden wie dem Staffordshire Terrier. In Deutschland wird das Halten solcher Tiere in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Je nach Rasse müssen verschiedene Verbote oder Auflagen, wie zum Beispiel Leinen- und Maulkorbzwang eingehalten werden. In Oberösterreich wird nun ein neues Gesetz vorbereitet. Es soll noch diesen Sommer in Kraft treten.
Michael Lindner (SPÖ), Landesrat: „Mit den speziellen Anforderungen an die Terrierrassen, mit jetzt der Vorgabe, dass man dann nur mehr mit zwei großen Hunden oder einem auffälligen Hund spazieren gehen darf, dass wir für sechs Rassen auch eine Leinen- und Maulkorbpflicht umsetzen werden und dass wir mit verstärkter Ausbildung bei den Hundehalterinnen ansetzen. Ich glaube, damit schaffen wir Grundlagen, wenn sich alle ans Gesetz halten und wenn es ordentlich vollzogen wird, dass wir solche tragischen Bissvorfälle möglichst verhindern können.“
Für die 60-jährige Joggerin kommt das neue Gesetz leider zu spät. Kerstin N. wird zu 5 Monaten Gefängnis und 10 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Philipp Wohlmacher, Verteidiger: „Mildernd war das umfassende reumütige Geständnis, so wie die bisherige Unbescholtenheit meiner Mandantin.“
Ihren Hund Elmo hat sie einschläfern lassen. Die zwei anderen Hunde leben bei neuen Haltern, die es hoffentlich besser machen als Kerstin N.