Klingt diese Musik bald auf deutschen Polizeiwachen und dürfen Gesetzeshüter bald auch legal kiffen. Denn voraussichtlich ist DAS ab dem 1 April legal und gleiches recht für alle, oder?
Eine Frage die sich jetzt auch Thorsten Jäger von der Gewerkschaft der Polizei stellt.
Wenn das Cannabisgesetz durch den Bundesrat geht, dürfen ab dem 1. April Erwachsene 25 Gramm in der Öffentlichkeit bei sich haben, zu Hause sind es 50. Und auf dieses Gesetzt dürfen sich dann auch die Gesetzeshüter berufen. Doch das wirft arbeitsrechtliche Fragen auf.
Das Problem bei Cannabis ist, dass sich der Wirkstoff THC im Körper anders abbaut als zum Beispiel Alkohol. Wein und Bier wird sehr viel schneller verstoffwechselt. Bei Cannabis dauert das bis zu 30 Tage. Für den Neurologen Prof. Göbel dürfen restbekfiffte Polizisten nicht ihren Dienst antreten.
Die Diskussion um diese Legalisierung treibt wirklich bunte Blüten. In Eutin zum Beispiel leben angehende Polzisten während der Ausbildung in dieser Polizeikaserne. Sie sind dort zum Wohnen verpflichtet und haben eine durchs Grundgesetz geschützte Wohnung. Da stellt sich ein wichtige Frage.
Weiblich in diesem Fall, weil nur diese Pflanzen den berauschenden Wirkstoff bilden. Noch haben die Verantwortlichen keine Antworten auf viele offene Fragen und daher qualmen bei ihnen zwar keine Joints aber die Köpfe.