Die Kanzlerwahl ist im Grundgesetz genau geregelt. Artikel 63 bestimmt, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Es gibt also keine Debatte vor oder nach der Wahl. Gewählt wird in geheimer Abstimmung. Weiter heißt es im Grundgesetz: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.“
Die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder – das sind bei 630 Abgeordneten mindestens 316 Stimmen. CDU/CSU (208) und SPD (120) verfügen zusammen über 328 Mandate, also nur über 12 mehr, als sie unbedingt brauchen. Merz ist sich laut Politikkreisen zuversichtlich, dass er die benötigten Stimmen bekommt. Immerhin sei das bisher auch immer der Fall gewesen.