Ob zu zweit, mit persönlicher Note oder provokativem Outfit – im Wahllokal lauern eine Menge Fettnäpfchen. Ich zeige, welche.
Blende
Eigentlich sind es ja nur zwei Kreuze, die bei der Bundestagswahl gesetzt werden müssen – die Erststimme und die Zweitstimme. Dennoch geht’s hier schon los: wen wähle ich? Eine schwere Entscheidung. Hilfe gibt’s vielleicht vom Sitznachbarn…
Tobias Deckert
„Kennen Sie die Ria Schröder, ist die gut, kann die was?“
Frei Wahlvorstand: „Pssst. Nicht in der Wahlkabine sprechen.“
Da ist der Wahlvorstand streng!
Manja Jacob, Initiative Erstwahlprofis
„Das ist auf jeden Fall verboten, weil man eine geheime Wahl in Deutschland hat und geheim heißt halt, man darf selber nicht sagen, was man wählt und man darf die anderen nicht beeinflussen.“
Auch schnell jemanden anrufen geht nicht, am besten schon vorher Zuhause alle Wahlkreisbewerber und Parteien checken, denn den Stimmzettel gibts als Muster vorab per Post zugeschickt. Und dann geht’s wirklich nur um DIESE Namen. Nein, man selbst steht nicht zur Debatte! Jegliche Ergänzungen machen den Stimmzettel ungültig, auch Markierungen oder Kommentare gehen nicht. Es darf nur HIER geschrieben werden, ein Kreuz oder auch ein Haken…
Oliver Rudolf, Landeswahlleiter Hamburg
„Man könnte das Feld auch ausmalen aber dort irgendwelche Symbole einzufügen, das kann dann letztendlich dazu führen, dass der Wahlvorstand eben darüber entscheiden muss, ob der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.“
Der Wahlvorstand - das sind freiwillige Wahlhelfer, ein Ehrenamt - heute werden sie hier bei der Initiative Erstwahlprofis, einem Verein für politische Bildung im Rollenspiel ausgebildet, auch Erstwähler sind dabei und erfahren zum Teil Kurioses: Mit Lippenstift wählen beispielsweise kann erlaubt sein, solange niemand wissen kann, wer hier genau gewählt halt. So viele Sonderfälle, es gibt viel zu beachten.
Manja Jacob, Ausbilderin Initiative Erstwahlprofis
„Wir wollen, dass die Wahlhelfer Gastgeber der Demokratie sind.“
„Wählen ist natürlich ein Privileg und wir wollen, dass unsere Wahlen auch demokratisch ablaufen. Deshalb gibt es Regeln, die in ganz Deutschland gelten, die eben auch in jedem Wahllokal gleich ablaufen sollen und die jeder Wahlvorstand auch gleich umsetzen soll.“
Die Wahlhelfer überwachen die Wahl von Anfang an. Jeder wird überprüft. Gewählt werden darf nur persönlich und möglichst mit Wahlbenachrichtigungskarte.
Manja Jacob, Wahlvorstand
„Diese bitte auch in Papierform mitbringen und nicht als Screenshot auf dem Handy. Man kann auch mit dem Personalausweis und auch wenn man Briefwahlunterlagen beantragt hat, sie aber nicht abgeschickt hat, darf man die mitbringen und mit denen darf gewählt werden.“
Zudem wird gecheckt, WIE jemand erscheint. Betrunken geht natürlich nicht. Und auch Wahlwerbung ist verboten!
Frei: Draußen können Sie damit rumlaufen. Aber erst im Abstand von 10 Metern zum Wahllokal
Nach Hause geschickt werde ich nicht, aber abgeklebt. Kann tatsächlich so gehandhabt werden, kein Scherz!
Tobias Deckert
„Ziemlich pragmatisch. Aber so wird die Wahlwerbung verhindert.“
Gilt ebenfalls für weniger auffällige Wahlwerbung!
Manja Jacob
„Auch keine Werbegeschenke von den Parteien, die man in Form von Kulis oder einem Schlüsselband bekommen hat.!
In der Wahlkabine zu zweit ist auch nicht gestattet. Jeder muss allein wählen. Ausnahmen sind beeinträchtigte Personen, wie Blinde oder Eltern mit Babys.
Manja Jacob
„Kinder in der Trage sind ok, aber Kinder sprechen können, müssen sie vor der Kabine warten.“
Beim Wählen gibt es im Übrigen keinen Zeitdruck, natürlich darf die Kabine auch nicht stundenlang blockiert werden. Und wer sich verschreibt, bekommt einen neuen Stimmzettel.
Tobias Deckert
„Auch korrigieren ist schwierig. Ich frage mich: warum geht das nicht digital, wäre doch viel einfacher.“
Ist aber noch nicht zugelassen…
Oliver Rudolf. Landeswahlleiter Hamburg
„Nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen gilt das Prinzip der Urnenwahl, die Onlinewahl wäre eben etwas anderes und da bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Deshalb wird es sicherlich noch dauern, bis vielleicht eine Online-Wahl mal eingeführt wird.“
Meine Kreuze sind alle gesetzt.
Tobias Deckert
„Ich habe mich entschieden. Das sollen jetzt alle erfahren. Ab damit ins Netz und schon ist es in meinem Status.“
Das verletzt das Wahlgeheimnis!
Oliver Rudolf. Landeswahlleiter Hamburg
„Dann darf dieser Stimmzettel nicht in die Wahlurne gelangen, muss vernichtet werden und gegebenenfalls bekommt man einen neuen Stimmzettel. Wenn erst im Nachgang festgestellt wird, dass ein Stimmzettel fotogarfiert wurden ist, dann kann das strafrechtlich verfolgt werden und von einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.“
Am Ende kommt der Stimmzettel in die Urne. Briefwahlunterlagen können hier im Übrigen nicht direkt eingeworfen werden, da gibt’s einen neuen Stimmzettel.
Tobias Deckert
„Und einmal drin heißt drin, Umentscheiden geht jetzt nicht mehr.“
Das geht dann erst bei der nächsten Wahl wieder…