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3G am Arbeitsplatz: Betriebe dürfen nun ihre Mitarbeiter kontrollieren

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Was schon lange in der Gastronomie und bei öffentlichen Veranstaltungen gilt, wird nun auch auf Betriebe in Hessen ausgeweitet. Neben einer Vielzahl anderer neuer Regelungen müssen Angestellte hessischer Betriebe, sofern sie in Präsenz arbeiten, nun nachweisen, dass sie unter die 3G-Regelung fallen. Sie müssen also genesen, geimpft oder getestet sein. Wie das in der Praxis aussieht, sehen Sie in unserem Video. Für den Beitrag haben wir das Franziska Schervier Seniorenzentrum in Frankfurt besucht.

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