Lange hat Cosette Martinez auf die gelieferte Schrankwand gespart, die jetzt seit Wochen unbrauchbar und sperrig im Flur steht:
Dann zeigt sie mir das ganze Ausmaß, auch ich kann feststellen, dass die Schrankwand so auf gar keinen Fall aufgebaut geschweige denn benutzt werden kann.
509 Euro zahlte die alleinerziehende Mutter für die Schrankwand, sie bestellte sie online bei dem ihr nicht weiter bekannten Portal hood.de. Sie bezahlte extra per Paypal, um sich dennoch völlig sicher zu fühlen. Erstmal wendet sie sich an den Verkäufer, bittet ihn darum die kaputte Schrankwand wieder abzuholen.
Sie ist als Kundin völlig irritiert
Und zunächst läuft auch alles ganz gut. Paypal teilt ihr mit, dass der Fall zu ihren Gunsten entschieden wurde. Sie macht sich große Hoffnungen, doch dann der Schock: Sie soll die Rücksendung der Ware selbst bezahlen, in diesem Fall rund 200 Euro, weil die Schrankwand nach Polen zurückgesendet werden soll. Die Enttäuschung über den Paypal-Käuferschutz sitzt tief:
Ich will ihr helfen und treffe mich mit Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
Aber tatsächlich: Ein Blick in die AGB von Paypal zeigt: Der Paypal-Käuferschutz begründet keinen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rücksendekosten. Soweit hat sich Paypal also erstmal rechtlich korrekt verhalten. Trotzdem sieht Nicole Mutschke noch Möglichkeiten:
Also hake ich bei sämtlichen Beteiligten noch mal nach. Denn ich habe insgesamt das Gefühl, dass hier so einiges merkwürdig gelaufen ist. DPD hätte die Ware nicht ohne Übergabe einfach am Bordstein abstellen dürfen und der Verkäufer müsste doch eigentlich kaputte Ware auf eigene Kosten zurücknehmen, oder? Ich kontaktiere beide, doch auf der Internet-Seite von DPD erfahre ich gleich, dass für Schäden immer der Verkäufer heranzuziehen ist.
„Sollte die Ware im Paket beschädigt bei Ihnen eintreffen, bitten wir Sie, zunächst in Verbindung mit dem Versender zu treten und ihm den Schaden zu melden.“
Man habe als Transportunternehmen nur einen Vertrag mit dem Versender und nicht mit dem Endkunden.
Den Verkäufer hatte ich ja bereits kontaktiert. Und PayPal? Die haben im Fall von Cosette Martinez sogar die gewährte Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgezogen.
Jetzt soll sie also doch gar kein Geld mehr bekommen, weil eine Frist von einer Woche verstrichen ist? Das macht mich dann doch stutzig, immerhin soll sie damit auf den kompletten 509 Euro für die kaputte Schrankwand sitzen bleiben. Ich wende mich an Paypal.
Während ich auf Antwort warte, will ich noch mehr über die Plattform hood.de erfahren. Die Bewertungen sind durchwachsen, aber grundsätzlich nicht schlecht.
Nicole Mutschke hat noch ein paar wichtige Tipps für den Online-Kauf:
Nachdem sich Paypal kurz bei mir gemeldet hat, dass sie sich um die Sache kümmern wollen, gibt es dann wirklich gute Nachrichten:
Und tatsächlich, am Ende übernimmt Pay Pal nicht nur wieder den Kaufpreis, sondern auch die Kosten für die Abholung! Das freut mich. Denn der Verkäufer in Polen hat sich einfach gar nicht gemeldet und einen Rechtsstreit hätte Cosette Martinez sich einfach nic