Die Geschichte, die gerade durch die österreichischen Medien geht, ist einfach nur unvorstellbar und gleicht einem Albtraum. Eine Hirnchirurgin am Universitätsklinikum Graz soll ihre minderjährige Tochter bei einer lebensrettenden Operation mit im Saal gehabt haben. Auch das - schon verboten.
Doch es kommt noch schlimmer: Statt nur dabei zu sein, soll das Mädchen den Schädel eines 33-Jährigen, lebensgefährlich verletzten Patienten aufgebohrt haben. Dessen Anwalt ist fassungslos, sein Mandant traumatisiert.
Peter Freiberger, Anwalt des Opfers: "Sie liegen dort willenlos, weil bewusstlos, und werden zum Versuchskaninchen. Man kann es wahrscheinlich nicht anders formulieren. So geht es nicht. Das kann man nicht machen."
Das OP-Team scheint in der Situation selbst nichts dagegen gesagt zu haben - doch einige Monate später gehen anonyme Hinweise bei der Staatsanwaltschaft Graz ein, die die Ermittlungen aufnimmmt. Die Klinikleitung reagiert auch, stellt die Ärztin und weitere Mitglieder des OP-Teams frei.
Der Fall lässt andere Mediziner ratlos zurück.
Manfred Bogner, Unfallchirurg Zell am See: "In einen OP gehören Menschen, die dort was zu suchen und zu arbeiten haben. Und sonst gar niemand. Und ein Kind gehört nicht eine Bohrmaschine in die Hand gegeben und am Knochen eines Schwerstverletzten, sonst würde er nicht dort liegen, herumzubohren. Also ich verstehe nicht, dass man auf die Idee kommen kann, sowas zu machen."
Die 13-Jährige selbst ist strafunmündig. Ihrer Mutter droht allerdings eine empfindliche Strafe, wenn es zum Prozess kommt und ihr dieses unfassbare Verhalten nachgewiesen werden.