Vollkaskoversicherung Test 2023 • Die besten Vollkaskoversicherungen im Vergleich
In Deutschland verfügen die meisten Fahrzeugbesitzer über eine Kaskoversicherung, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Kaskoversicherung ist eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei bietet die Vollkaskoversicherung einen umfassenden Schutz gegen die verschiedensten Gefahren. Das ExpertenTesten Team hat diese Form der Kaskoversicherung einem Test unterzogen und auch einen Vergleich verschiedener Anbieter durchgeführt. Die Ergebnisse von Test und Vergleich erhalten Sie jetzt.
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Was ist eine Vollkaskoversicherung eigentlich?
Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung nicht per Gesetz vorgeschrieben, es handelt sich also um eine freiwillige Versicherung. Während die Haftpflichtversicherung für Schäden von Dritten aufkommt, leistet die Kaskoversicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Es handelt sich – wie bereits erwähnt – um eine freiwillige Zusatzversicherung, welche die Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt. Sie schließt dabei die Teilkaskoversicherung ein und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die entweder fremd- oder auch selbstverschuldet sind oder durch Vandalismus verursacht werden. Damit bildet sie einen Rundum-Schutz für Ihr Auto.
Wie funktioniert die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung zahlt immer dann, wenn es an Ihrem eigenen Fahrzeug zu einem Schaden gekommen ist. Ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder ob eine andere Person dafür verantwortlich ist, spielt dabei zunächst keine Rolle. Sie leistet also auch, wenn der Fahrer eines anderen Fahrzeugs oder generell eine dritte Person den Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begangen hat oder nicht versichert ist. Auch Vandalismusschäden werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Vollkaskoversicherung so genannte Schadenfreiheitsklassen, die bei Meldung eines Schadens zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führen können. Jedes unfallfreie Jahr hingegen lässt den Beitrag natürlich sinken.
Die gesetzlichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Als Versicherungsnehmer haben Sie beim Antrag zur Vollkaskoversicherung richtigen Angaben zu machen. Falschangaben können zu einem Rücktritt seitens des Versicherungsunternehmens vom Vertrag führen. Unter Umständen ist auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich. In diesen Fällen besteht für Ihr Fahrzeug kein Versicherungsschutz – und zwar sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kaskoversicherung.
Meist werden aber in der Kfz-Versicherung nur so genannte Konventionalstrafen erteilt. Je nach Versicherer fallen diese aber unterschiedlich hoch aus, üblicherweise liegen sie bei einem vollen Jahresbeitrag. Dies ist meist dann der Fall, wenn die Angaben für die Beitragsermittlung falsch sind.
Grundsätzlich dürfen Sie nach Vertragsabschluss nichts veranlassen, was zu einer Vergrößerung des versicherten Risikos beitragen könnte. Dabei handelt es sich um so genannte „gefahrerhöhende Umstände“, die in § 23 VVG geregelt sind. Gemeint sind damit sämtliche Vorgänge, welche zu einer dauerhaften Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls beitragen. Das einmalige Telefonieren gilt dabei nicht als gefahrerhöhender Umstand. Abgefahrene Reifen mit einem Profil von weniger als 1,6 Millimeter, das Fahren mit einem nicht vom TÜV abgenommenen Fahrzeug oder aber ständiges Fahren ohne die im Führerschein vermerkte Sehhilfe gehören hingegen zu den gefahrerhöhenden Umständen.
Vertragliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Neben den gesetzlichen müssen Sie auch Ihren vertraglichen Obliegenheiten nachkommen.
Zunächst bedeutet das für Sie, dass Sie zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet sind. Zahlen Sie die Erstprämie nicht, dann kann der Versicherer jederzeit vom Vertrag zurücktreten und der Versicherungsschutz geht verloren. Kommt es zu einem Schadenfall, wenn die Erstprämie nicht bezahlt ist, besteht seitens des Versicherers zudem Leistungsfreiheit.
Zwar besteht ab dem Tag des Vertragsabschlusses häufig eine vorläufige Deckung, diese ist aber rückwirkend ungültig, wenn die erste Versicherungsprämie nicht rechtzeitig (z. B. innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins) gezahlt wird.
Zahlen Sie eine Folgeprämie nicht, wird Ihnen der Versicherer eine Zahlungsfrist bis zur Zahlung einräumen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen. Geraten Sie in Zahlungsverzug und halten Sie auch die Frist nicht ein, kann der Vertrag seitens des Versicherungsunternehmens mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Weiterhin müssen Versicherungsnehmer entsprechend den Versicherungsbedingungen vor Eintritt des Versicherungsfalls sechs Obliegenheiten befolgen. Werden diese Pflichten verletzt, kann das zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch ist der Versicherer zur kurzfristigen oder gar fristlosen Kündigung berechtigt. Zu den Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
- vereinbarter Verwendungszweck: das versicherte Fahrzeug darf nur für den im Versicherungsschein benannten Zweck genutzt werden (ein privater Pkw darf nicht als Mietwagen genutzt werden)
- unberechtigter Fahrer: das versicherte Fahrzeug darf nur von den im Versicherungsschein benannten, berechtigten Fahrern gefahren werden
- Fahren mit Fahrerlaubnis: das versicherte Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis bewegt werden
- Alkohol und andere berauschende Substanzen: das versicherte Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen gefahren werden
- nicht genehmigte Rennen: das versicherte Fahrzeug darf nicht an Autorennen – ganz gleich ob genehmigt oder nicht – teilnehmen
- Ruheversicherung: wird das versicherte Fahrzeug vorübergehend stillgelegt, bleibt in der Teilkaskoversicherung ein beitragsfreier Schutz bestehen; das Fahrzeug muss während der Dauer der Ruheversicherung in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen und darf außerhalb dieses Platzes nicht bewegt werden
- Saisonkennzeichen: Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind nur während des Zeitraums versichert, der auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist
Auch im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer einige Obliegenheitspflichten erfüllen, um Leistungen aus der Vollkaskoversicherung erhalten zu können. Dazu gehören:
- Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer: unverzügliche Mitteilung des Schadens
- Aufklärungspflicht: Mitwirkung bei der Aufklärung eines Schadensfalls
- Schadenmilderungspflicht: Verpflichtung zur Minderung des Schadens nach Schadeneintritt
- Pflichten in der Kaskoversicherung: Mitteilung bei Entwendung des Fahrzeugs oder von mitversicherten Teilen, Befolgung der Weisungen des Versicherers vor der Verwertung oder Reparatur, bei Schäden ab 500 Euro Anzeige des Schadenereignisses bei der Polizei
Wann und für wen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Sie haben sich einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchtwagen gekauft? Dann ist in den ersten drei bis fünf Jahren nach Erstzulassung eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Auch bei Finanzierung oder Leasing ist der Rundum-Schutz der Vollkaskoversicherung ratsam.
Empfehlenswert ist sie zudem, wenn Sie sich unabhängig vom Alter des Fahrzeugs umfassend absichern wollen. Ist Ihr Fahrzeug unentbehrlich für den Arbeitsweg und verfügen Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel für eine Neuanschaffung im Schadenfall, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ebenfalls sinnvoll.
Sie haben aus Unachtsamkeit ein Fahrzeug übersehen, welches sich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Den Schaden des Unfallgegners reguliert Ihre Haftpflichtversicherung, der Schaden am eigenen Fahrzeug wird von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Beim Rückwärtsfahren sind Sie an einen Poller gefahren und haben eine Delle in der Stoßstange. Der Schaden kann über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Es kam zu einem Unfall, bei dem der Verursacher Fahrerflucht begangen hat und somit nicht haftbar gemacht werden kann. Hier greift zunächst Ihre Vollkaskoversicherung. Wird der Fahrer ausfindig gemacht, holt sich Ihr Versicherer das Geld von dessen Versicherung zurück.
Ihr Fahrzeug wurde durch Vandalismus vorsätzlich beschädigt oder gar zerstört. Die Schadenregulierung erfolgt über die Vollkaskoversicherung, wenn der Verursacher nicht auffindbar oder zahlungsfähig ist.
Besondere Formen der Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung kennen Sie natürlich von Ihrem privaten Fahrzeug.
Es gibt aber auch Situationen, in denen eine Vollkaskoversicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist, um finanziell abgesichert zu sein.
Dies ist bei den bereits erwähnten Leasingfahrzeugen und auch bei Mietwagen der Fall.
Vollkaskoversicherung für Mietwagen
Nehmen Sie in Deutschland oder im europäischen Ausland einen Mietwagen in Anspruch, ist dieser üblicherweise mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet. Als Kunde sind Sie somit rundum geschützt, wenn Sie aus Unachtsamkeit einen Schaden verursachen.
Bei der Vollkaskoversicherung für Mietwagen sollten Sie immer auf die vom Autovermieter festgelegte Selbstbeteiligung achten. Während einige Vermieter keine Selbstbeteiligung vorsehen, liegt sie bei anderen unter Umständen bei bis zu 1.000 Euro. Bestenfalls können Sie als Kunde die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen, wobei mit sinkender Selbstbeteiligung in der Regel steigende Kosten für das Mietfahrzeug einhergehen.
Denken Sie auch daran, dass Sie trotz Vollkaskoversicherung nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht entbunden werden.
Vollkaskoversicherung für Leasingfahrzeuge
Bei Leasingfahrzeugen wird die Vollkaskoversicherung ähnlich wie bei Mietwagen gehandhabt. Leasinggesellschaften stellen in der Regel die Bedingung, dass das Fahrzeug während der gesamten Leasingdauer über eine Vollkaskoversicherung verfügen muss. Das ist auch nicht unüblich, denn Leasingfahrzeuge sind in aller Regel Neufahrzeuge.
Auch bei Leasingfahrzeugen sollten Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Verursachen Sie vorsätzlich oder aber unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall, kann der Versicherer die Kosten der Schadenregulierung bei Ihnen zurückfordern.
Die Leistungen der Vollkaskoversicherung
Wie schon erwähnt, zahlt die Vollkaskoversicherung für alle Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.
Dabei sind die folgenden Schäden abgedeckt:
- Brand und Explosion (z. B. Brand eines Kabels)
- Schäden durch Unwetter (Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Sturmschäden ab Windstärke 8)
- Marderschäden
- Schäden aufgrund von Kurzschlüssen an der Verkabelung
- Glasbruch (z. B. durch Steinschlag)
- Diebstahl sowie Demontage von Autoteilen und unbefugter Gebrauch, Raub sowie Unterschlagung
- Schäden aufgrund von Vandalismus
Sinnvolle Leistungen der Vollkaskoversicherung
Grundsätzlich sind alle schon genannten Leistungen der Vollkaskoversicherung sinnvoll und auch wichtig. Bestimmte Zusatzoptionen sind ebenfalls sinnvoll. Dazu gehören:
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
Sofern in der Vollkaskoversicherung Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind, dann greift die Versicherung auch, wenn Sie zum Beispiel durch zu schnelles Fahren einen Unfall verursacht haben. Im Test des ExpertenTesten Teams stellte sich heraus, dass die Klausel kaum zu einem höheren Beitrag führt. Bei den meisten Anbietern ist sie in den Tarifen bereits Standard.
Marderbisse mit Folgeschäden
Ist diese Klausel im Versicherungsvertrag enthalten, dann ist auch ein Motorschaden in Folge eines Nagerbisses abgedeckt. Dabei wird nicht nur der Schaden selbst, sondern auch Schäden die aus den Nagerbissen folgen, übernommen.
Erweiterung der Wildschäden um „Tiere aller Art“
Wildschäden decken in der Regel nur Unfälle mit Wildtieren wie Rehen oder Wildschweinen ab. Erfolgt eine Erweiterung dieser Klausel um „Tiere aller Art“, sind auch Schäden durch Zusammenstöße mit Hunden, Schafen, Kühen und Pferden abgesichert. Im Test des ExpertenTesten Teams zeigt sich, dass die Erweiterung inzwischen Standard ist. Wenige Anbieter verlangen aber noch einen geringen Aufschlag für den Einschluss.
GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge
Fahren Sie ein geleastes Fahrzeug, dann empfiehlt sich laut Test zusätzlich die GAP-Deckung (Differenz-Deckung).
Bei starker Beschädigung (Totalschaden) oder gar Diebstahl entsteht im Leasing eine finanzielle Lücke zwischen bestimmten Erstattungsbeträgen.
Ein Betrag davon ist der im Leasingvertrag festgesetzte Restwert, der bei vorzeitiger Abrechnung an den Leasinggeber gezahlt werden muss. Der andere Betrag ist der Wiederbeschaffungswert.
Bei Totalschaden oder Diebstahl erhalten Sie in der Regel als Entschädigung den aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs. Unter Umständen kann es bei einem Schaden zu einer Differenz zwischen finanzieller Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber und Erstattung des Versicherers kommen.
Enthält der Versicherungsvertrag eine GAP-Deckung, dann wird Ihnen auch der Unterschiedsbetrag zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Diese Leistungen sind nicht in der Vollkaskoversicherung enthalten
In der Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber ein Mindestmaß an Versicherungsschutz vor. In der Vollkaskoversicherung können Versicherer selbst festlegen, für welche Risiken sie aufkommen. In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel die folgenden Risiken ausgeschlossen:
- Vorsatz
- Beteiligung an Rennen sowie damit verbundenen Übungsfahren
- beschädigte oder zerstörte Reifen
- Erdbeben
- Krieg, innere Unruhen
- Maßnahmen der Staatsgewalt
- Kernenergie
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Vorsatz benötigt vermutlich keine nähere Erläuterung. Beschädigen Sie Ihr Fahrzeug mutwillig, greift der Versicherungsschutz nicht.
Schwieriger ist die grobe Fahrlässigkeit aus versicherungsrechtlicher Sicht zu bewerten. War dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, leisteten Versicherer bis vor einigen Jahren nicht. Inzwischen ist im neuen Recht nur noch eine teilweise Leistungsfreiheit vorgesehen. Die Kürzung der Versicherungsleistung ist dann von der Schwere des Verschuldens abhängig. Grobe Fahrlässigkeit liegt dabei vor, wenn Sie beispielsweise bei Rot über die Ampel fahren oder mit mehr als 1,1 Promille Auto fahren.
Beteiligung an Rennen
Die Versicherungsbedingungen schließen Schäden, die bei der Teilnahme an Rennen entstehen, aus. Davon sind private sowie illegale Rennen ebenfalls betroffen.
Ausnahme besteht hier für Wettbewerbe, die auf Geschicklichkeit und Orientierung ausgelegt sind. Die Versicherer möchten lediglich die Leistung bei auf Geschwindigkeit ausgelegten Rennen ausschließen.
Schäden an Reifen
Für reine Reifenschäden leistet die Vollkaskoversicherung nicht. Unfälle aufgrund von Reifenschäden sind versichert, ebenso Beschädigung und Zerstörung von Sachen neben den Reifen aufgrund eines Unfalls.
Unkalkulierbare und außergewöhnliche Risiken
In der Versicherungswirtschaft gilt der Grundsatz, unkalkulierbare Risiken nicht zu versichern.
Was kostet eine Vollkaskoversicherung?
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung wird anhand verschiedener Kriterien wie
- Regional- und Typklassen
- jährliche Fahrleistung
- Schadenfreiheitsklasse
- Selbstbeteiligung
- Rabatte (z. B. für den Stellplatz)
Die Beiträge werden von jedem Versicherer individuell festgelegt, weshalb sich keine pauschalen Beträge nennen lassen.
Beitragssenkung dank Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabatt
Ähnlich wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatte. Mit jedem unfallfreien Jahr wird damit ein Rabatt auf den Beitrag gewährt. Die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung kann dabei von der Haftpflichtversicherung abweichen.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung führt ebenfalls zu einer Beitragsreduzierung. Dem Test des ExpertenTesten Teams zufolge ist eine Selbstbeteiligung von 300 bis 500 Euro empfehlenswert.
Sparen mit der Zahlweise
Die Zahlweise hat ebenfalls Einfluss auf den Beitrag.
So wird der Vergleich von Vollkaskoversicherungen durchgeführt
Eine Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Ihr Fahrzeug. Dennoch sollten Sie nicht auf einen Vergleich verschiedener Anbieter verzichten. In einem Versicherungsvergleich werden dabei bestimmte Leistungen genauer unter die Lupe genommen.
Leistungen
Achten Sie im Vergleich von Vollkaskoversicherungen unbedingt auf die Leistungen. Die bereits erwähnten Leistungen sollten unbedingt versichert sein, auch Zusatzoptionen sind durchaus sinnvoll.
Ein Totalschaden ist immer mi einem enormen Einschnitt verbunden. Es fehlt nicht nur das Auto, auch aus finanzieller Sicht kann das Sorgen bereiten.
Ausschlüsse
Einige Versicherer schließen bestimmte Risiken komplett vom Versicherungsschutz aus, während bestimmte Anbieter diese vielleicht absichern. Schauen Sie im Vergleich also auch auf mögliche Ausschlüsse, bei denen der Versicherer nicht leistet.
Absicherung von teuren Sonderausstattungen
Grundsätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung die Basisausstattung des Fahrzeugs. Sonderausstattungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz, können aber zusätzlich versichert werden.
Vollkasko vs. Teilkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherung ein. Bei einem Vergleich können Sie auch schauen, ob die Vollkaskoversicherung vielleicht günstiger ist als die Teilkaskoversicherung. Auch wenn Sie keine Vollkasko „brauchen“, so kann der Beitrag aufgrund der Typ- und Regionalklassen sowie des Schadenfreiheitsrabatts unter Umständen günstiger als bei der Teilkaskoversicherung sein.
Tarife
In der Vollkaskoversicherung gibt es sehr unterschiedlich ausgestaltete Tarife. So bieten viele Versicherer im Test auch Tarife mit Werkstattbindung an und gewähren Ihnen dafür einen Rabatt. Außerdem gibt es häufig so genannte Basis-, Komfort- und Premium-Tarife.
Beitrag
Letztlich wird beim Vergleich natürlich auch der Beitrag unter die Lupe genommen.
Wann lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung?
Am meisten lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung – wie eingangs schon erwähnt – für Neuwagen sowie junge Gebrauchtwagen bis zu einem Alter von sechs Jahren ab Erstzulassung. In dieser Zeit ist der Wert des Fahrzeugs verglichen mit älteren Gebrauchtwagen noch recht hoch, weshalb auch die Reparaturkosten und der Wertverlust höher ausfallen.
Auch bei Leasingfahrzeugen sollten Sie die Vollkaskoversicherung bevorzugen, um nicht auf den hohen Regulierungskosten im Falle eines Schadens sitzen zu bleiben.
Vollkaskoversicherung abschließen oder wechseln – Darauf sollten Sie achten
Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung, die immer auch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung steht, sollte der Preis nicht das wichtigste Kriterium sein. In einem Vergleich können Sie problemlos das für sich passende Angebot finden.
Das gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln möchten. Ihre Kfz-Versicherung können Sie entweder fristgemäß oder bei Preiserhöhungen sowie nach einer Schadenregulierung mit Sonderkündigungsrecht kündigen. Die normale Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat zum 31.12. beziehungsweise zum Ende des Versicherungsjahres bei unterjährigen Verträgen.
Die sieben führenden Anbieter für Vollkaskoversicherungen
Am Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Kfz-Versicherern, die auch zahlreiche Tarife anbieten. Das ExpertenTesten Team hat in seinem Test die bekanntesten Anbieter etwas näher beleuchtet.
- Allianz
- AXA
- CosmosDirekt
- DEVK
- HUK24
- R+V
- VHV
Im Rahmen der Kfz-Versicherung bietet die Allianz drei Tarife, die für Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung gelten. Die Autoversicherung der Allianz hat dafür auch schon einige Auszeichnungen (z. B. TÜV SAARLAND, Stiftung Warentest) erhalten.
Die Stiftung Warentest bewertete im Dezember 2018 die „AXA easy mobil online“ als „Weitaus besser als der Durchschnitt“.
Von den Kunden der CosmosDirekt hat die Kfz-Versicherung auch 2019 bislang 4,4 von 5 Sternen für die Leistungen erhalten.
Die Kfz-Versicherung der DEVK wurde bereits vom TÜV SAARLAND und auch von Focus Money als positiv bewertet.
Mit der Kfz-Versicherung der HUK24 erhalten Sie einen umfangreichen Schutz zu fairen Preisen. Wer nun hofft, die HUK24 auf Vergleichsportalen zu finden, irrt allerdings. Wie der Test zeigte, werden Angebote der HUK24 nicht bei einem Vergleich aufgelistet. Das hat allerdings nichts mit schlechter Qualität zu tun. Während andere Versicherer für Abschlüsse Provisionen an die Vergleichsportal zahlen, tut die HUK24 das nicht – und ist damit nicht bei Vergleichen zu finden. Nur so kann ein günstiger Beitrag gewährleistet werden.
Die Kfz-Versicherung der R+V bietet individuelle Leistungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Franke & Bornberg bewertet diese mit „hervorragend“.
AssCompact vergab für die Kfz-Versicherung der VHV im Jahr 2018 „Platz 1“.
Online vs. Offline – Wo schließen Sie die Vollkaskoversicherung am besten ab?
Möchten Sie ein Fahrzeug zulassen, müssen Sie entsprechend gesetzlicher Regelungen mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Zusammen mit dieser können Sie auch eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Dabei stellt sich vielen Kunden die Frage, ob der Abschluss in einer Versicherungsagentur notwendig ist oder auch im Internet durchgeführt werden kann.
Der Vorteil beim Offline-Abschluss liegt natürlich in der persönlichen Beratung.
Dennoch gehen immer mehr Kunden zum Online-Abschluss über. Eingehende Vergleiche können Sie problemlos rund um die Uhr zu Hause durchführen und sich dann für den besten Anbieter entscheiden. Inzwischen gibt es auch Versicherer, die komplett auf Papierkram verzichten.
Online-Abschlüsse helfen beim Sparen, denn es müssen keine Verwaltungskosten berücksichtigt werden.
Wissenswertes zur Vollkaskoversicherung
Die Geschichte der Kfz-Versicherung
Der Ursprung der Kfz-Versicherung findet sich in der Seefahrt. Schon im antiken Griechenland wurden Handelsschiffe sowie die jeweilige Ladung mittels „See-Darlehen“ abgesichert. Mit der Industrialisierung kamen weitere Versicherungen gegen Schäden wie Feuer oder auch an Glas und Maschinen hinzu. Ab dem Jahr 1899 wurde dann vom Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart eine erste Haftpflicht- und Unfallversicherung, kurz danach eine Karambolage-Versicherung angeboten. Die Versicherungsgesellschaft Agrippina bot nur zwei Jahre später eine Fahrzeugversicherung an, die der heutigen Kaskoversicherung ähnlich war.
Im Jahr 1902 wurde durch den Gesetzgeber dann die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt, die zunächst als freiwillige Versicherung galt. Ab 1909 stieg die Nachfrage nach dieser Versicherung jedoch aufgrund des Gesetzes zur Gefährdungshaftung.
Zahlen, Daten und Fakten zur Vollkaskoversicherung
Als freiwillige Versicherung bietet die Vollkaskoversicherung eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Als Versicherungsnehmer können Sie Selbstbeteiligungen von 0, 150, 300, 500 oder auch 1.000 Euro wählen. Je höher die Selbstbeteiligung, umso geringer der Versicherungsbeitrag. Schäden bis zum jeweiligen Betrag zahlen Sie bei Wahl einer Selbstbeteiligung selbst.
Mit Stand von 2017 gab es in Deutschland etwa 29 Millionen Vollkasko-Verträge, im Durchschnitt lag der Beitrag dafür bei 325 Euro im Jahr. Schäden wurden in diesem Jahr in Höhe von etwa 8.005 Millionen Euro reguliert.
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall einige Pflichten und Obliegenheiten:
- Schadenanzeige mit korrekten Angaben
- Hilfe bei der Aufklärung eines Unfalls
- Pflicht zur Schadenminderung (z. B. Abdeckung der Scheibe nach Glasbruch)
So wechseln Sie Ihre Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Versicherung – und damit die Vollkaskoversicherung – können Sie einmal im Jahr kündigen. Mit einem Anbieterwechsel lassen sich somit einige Euro sparen oder zumindest bessere Leistungen erreichen. Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Bis zu diesem Datum muss der neue Versicherungsvertrag unterzeichnet und die Kündigung beim bisherigen Anbieter eingegangen sein.
Ausnahmen für den Stichtag gelten zunächst bei so genannten unterjährigen Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr beispielsweise Ende Juni ausläuft. Dann gilt natürlich ein anderes Datum, bis zu dem die Kündigung vorliegen muss.
Zudem können Sie in folgenden Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und unabhängig vom Stichtag kündigen:
- bei Erhöhung des Versicherungsbeitrags
- nach Erledigung eines Schadenfalls
Ihre Kündigung muss für die Wirksamkeit grundsätzlich in Schriftform und bestenfalls per Einschreiben erfolgen. Bei einigen Versicherern ist sie auch per E-Mail oder Fax möglich. Lassen Sie sich die Kündigung aber unbedingt schriftlich bestätigen. Bevor Sie die Kündigung absenden, sollten Sie aber den neuen Vertrag bereits unterschrieben haben, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.
Individuellen Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung schaffen
Die Vollkaskoversicherung ist als freiwillige Versicherung eine gute Möglichkeit, sein Fahrzeug optimal abzusichern. Die Leistungen des Versicherers können Sie grundsätzlich nicht beeinflussen.
Jedoch können Sie den Versicherungsschutz optimieren und durch zusätzliche Optionen erweitern.
Sie können beispielsweise einen Schutzbrief für Schäden im Ausland mitversichern. Auch ist ein so genannter Rabattretter denkbar, bei dem Sie – vorausgesetzt, es kommt nur zu einem Unfall im Jahr – die Schadenfreiheitsklasse behalten können.
Um Versicherungslücken zu schließen, gibt es zudem sinnvolle Zusatzleistungen, die den Schutz der Familie gewährleisten.
Nützliche Informationen zur Vollkaskoversicherung
In der Kaskoversicherung ist der Versicherer dazu berechtigt, den Verursacher eines Schadens in Regress zu nehmen. Die Ansprüche gegen den Schadenverursacher gehen gemäß § 86 VVG vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer über, wenn dieser den Schaden reguliert hat.
Regress ist jedoch nur möglich, wenn der Schaden durch den Verursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Sofern ein unberechtigter Fahrer einen Schaden verursacht, ist Regress auch bei einfacher Fahrlässigkeit möglich.
Grundsätzlich kann auch ein anderer Versicherer in Regress genommen werden. So kann Ihr Versicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners in Anspruch nehmen. Sollten Sie eine Selbstbeteiligung zahlen, dann können Sie diese ebenfalls zurückfordern.
Die Vollkaskoversicherung im Test von Stiftung Warentest
Da der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung der 30. November ist, werden Tests zu Autoversicherungen üblicherweise im Herbst eines Jahres durchgeführt.
Stiftung Warentest untersuchte somit im Herbst 2018 zuletzt Kfz-Versicherungen. Und zwar mehr als 150 Tarife von 70 Versicherern. Dem in der Finanztest-Ausgabe 11/2018 veröffentlichten Test wurden nur Tarife mit folgenden Mindestleistungen zugrunde gelegt:
- kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit seitens des Versicherers
- Einschuss von Marderbissen und Folgeschäden
- Einschluss von Unfällen mit Tieren aller Art
- Mallorca-Police (erweiterte Haftpflicht im Ausland)
- 100 Millionen Euro Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung
Der Test umfasste natürlich Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie Teil- und Vollkaskoversicherung.
Zu den Versicherern mit einem guten Beitragsniveau gehören der Stiftung Warentest zufolge die folgenden Anbieter:
- CosmosDirekt (Tarif „Basis“)
- DA Deutsche Allgemeine (Tarife „Basis“ und „Komfort“)
- R+V24 (Tarife „Basis“ und „Komfort“)
Ratingagentur Franke & Bornberg testete ebenfalls
Auch die Ratingagentur Franke & Bornberg unterzog im November 2018 mehr als 250 Kfz-Versicherungen einem Vergleich. In diesem Test wurden aber lediglich die Leistungen der Anbieter unter die Lupe genommen. Auf dem Prüfstand standen sowohl Haftpflicht als auch Voll- und Teilkaskoversicherung.
Dabei erhielten fast 70 Tarife die Bestbewertung „FFF“. Für diese Bewertung müssen folgende Leistungen enthalten sein:
- in der Teilkaskoversicherung: Abzug Neu für Alt, Zusammenstoß mit Tieren sowie Tierbisse, Erweiterung der Elementargefahren, Einschluss der Sonderausstattung
- in der Vollkaskoversicherung: Entschädigung zum Neupreis
Laut Franke & Bornberg zählen folgende Anbieter zu den Top-Versicherern:
- Allianz (Tarif „Premium“)
- Generali (Tarif „Komfortschutz Vollkasko Premium“)
- HDI (Tarif „Motor Premium“)
- Volkswohl Bund (Tarif „Komfort Plus“)
Auch Öko-Test verglich
Auch das Magazin Öko-Test untersuchte in der Ausgabe 11/2017 günstige Kfz-Versicherungen.
Kundenerfahrungen als Entscheidungskriterium
Neben Test und Vergleich spielen auch die Erfahrungen anderer Kunden eine wichtige Rolle für die Wahl der Kfz-Versicherung. Im März 2019 wertete das Analyseinstitut „Service Value“ mehr als 3.500 Kundenurteile zu insgesamt 36 Versicherern aus. Im Vergleich wurde dabei Wert auf Faktoren wie Kundenservice, Produkte , Kundenberatung und –kommunikation, Schadenregulierung und Preis-Leistungs-Verhältnis gelegt.
Im Test konnten sich unter anderem die folgenden Anbieter durchsetzen:
- ADAC-Autoversicherung
- Allianz
- AachenMünchener
- CosmosDirekt
- LVM
- Provinzial Rheinland
- Signal Iduna
- VGH
- Württembergische
FAQ – Fragen und Antworten zur Vollkaskoversicherung
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Mit der Schadenfreiheitsklasse erhält der Versicherte eine Art Bonus, bei dem jedes unfallfreie Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse und damit eine Beitragsreduzierung nach sich zieht.
Fahranfänger steigen mit Schadenfreiheitsklasse 0 und der regulären Versicherungsprämie (240 Prozent) ein, insgesamt gibt es 30 Schadenfreiheitsklassen und ab Klasse 22 zahlen Sie mit 25 bis 30 Prozent den geringsten Beitrag.
Kommt es zu einem Unfall und melden Sie diesen, erfolgt eine Rückstufung und es ist – je nach Schadenfreiheitsklasse – ein höherer Beitrag fällig.
Welche Schadenfreiheitsklasse gilt bei erstmaligem Abschluss einer Vollkaskoversicherung?
Schließen Sie erstmalig oder mittels Neuvertrag nach fünf Jahren eine Vollkaskoversicherung ab, richtet sich die Schadenfreiheitsklasse nach der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Einstufung nimmt also der Versicherer vor.
Kann der Schadenfreiheitsrabatt auf Verwandte übertragen werden?
Je nach Versicherer besteht die Möglichkeit, den Schadenfreiheitsrabatt auf Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte ersten Grades zu übertragen. In der Regel ist aber der Nachweis der gemeinsamen Nutzung erforderlich.
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung?
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt der Zahlung des im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrags.
Auf Antrag kann der Versicherungsschutz auch vor Einlösen des Versicherungsscheins beginnen.
Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen. Was passiert nach dem Verkauf mit der Autoversicherung?
Möchten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, geht die Versicherung auf den Käufer über. Und zwar unabhängig von einer Ummeldung des Fahrzeugs. Schäden, die nach dem Kauf auftreten, gehen dann zu Lasten des Käufers. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich über den Verkauf informieren.
Ist auch mein Mietwagen im Ausland über die Vollkaskoversicherung abgesichert?
Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt grundsätzlich nur Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Für welche Fahrzeuge kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?
Eine Vollkaskoversicherung können Sie neben dem Pkw auch für weitere Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile und Anhänger abschließen.
Was ist unter dem Begriff „Regionalklasse“ zu verstehen?
Einmal im Jahr gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für insgesamt 425 deutsche Zulassungsbezirke die Regionalklassen heraus, mit welchen die Schadenbilanz einer Region abgebildet wird. Regionalklassen werden für die Beitragsberechnung herangezogen.
Was sind Typklassen?
Mit der Typklasse wird die Schadenbilanz eines in Deutschland zugelassenen Automodells festgehalten. Neben der Regionalklasse hat auch sie auf die Beitragsberechnung Einfuss.
Ist die Vollkaskoversicherung von der Steuer abseztbar?
Bei der jährliche Steuererklärung können Sie nur einen Teil der Kfz-Versicherung geltend machen:
Alternativen zur Vollkaskoversicherung
Möchten Sie Ihr Fahrzeug vollumfänglich absichern, kommen Sie nicht um eine Vollkaskoversicherung herum.
Eine Alternative wäre die Teilkaskoversicherung, bei der es sich um ein günstigeres Basisprodukt handelt. Allerdings ist bei dieser auch der Versicherungsumfang eingeschränkt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt lediglich Gefahren wie Brand-, Hagel-, Wild-, Glasbruch- und Diebstahlschäden. Sie ist somit nur eine abgespeckte Variante der Kaskoversicherung, die nicht unbedingt für Neuwagen oder Leasingfahrzeuge sinnvoll ist.
Weiterführende Links und Quellen
- https://www.hmp-team.at/?p=3263
- https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/vollkasko-oder-teilkasko/
- https://www.gdv.de/de/zahlen-und-fakten/versicherungsbereiche/ueberblick-4660#Vertragsanzahl
- https://www.motor-talk.de/forum/ab-wann-vollkasko-weglassen-t599936.html
- https://www.tz.de/auto/autoversicherung-wann-ergibt-vollkasko-keinen-sinn-mehr-zr-9385304.html
- https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/kaskoversicherung
- https://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/meingeld/versicherungen/1282397/Autoversicherung_Haftpflicht-oder-Vollkasko
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