Der Trend zum Leben auf dem Land scheint sich in letzter Zeit zu verstärken, zumindest als Zweitwohnsitz und Zufluchtsort für Urlaub und Wochenenden werden Häuser jeglichen Alters und aller Größen in ländlichen Regionen immer mehr nachgefragt. Oftmals sind die Raumaufteilungen und Grundrisse älterer Gebäude jedoch modernen Anforderungen nicht mehr angemessen, recht unpraktisch sowie grundsätzlich ungünstig geschnitten. Frisch gebackene Eigenheimbesitzer und Mieter wünschen deshalb vor dem Einzug in ihre neue Immobilie neben umfangreichen Renovierungen und Sanierungen an Fenstern, Türen und Sanitäranlagen auch häufig Änderungen bei Anordnung, Verbindung und Zugängen der einzelnen Räume. Das gängige, gerne gewählte und übliche Mittel der Wahl ist in solchen Fällen ein Wanddurchbruch, um zum Beispiel eine zum Ess- oder Wohnbereich hin offene Küche, eine bessere Versorgung mit Tageslicht für bestimmte Zimmer und generell große, größere und großzügige Räume zu erhalten.
Welche Preise genau für einen professionell, sicher und handwerklich gut durchgeführten Wanddurchbruch von Fachfirmen und einschlägig spezialisierten Unternehmen verlangt werden und worauf Kunden vor einem Wanddurchbruch unbedingt achten müssen, wird in den folgenden Abschnitten wie auch bei dem Vergleich auf ExpertenTesten.de detailliert geschildert.
Ob Landhaus oder Stadtwohnung: Jeder Wanddurchbruch will genau geplant sein
Ganz gleich jedoch, ob im schön ländlich gelegenen Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert die Küche vergrößert, lediglich ein Fenster oder eine zusätzliche Tür eingebaut oder in der Etagenwohnung in städtischer Lage zwei Zimmer verbunden werden sollen: Entscheidend und wichtig bei jedem Wanddurchbruch ist immer und überall die Frage, ob es sich bei der betreffenden Wand um eine nicht-tragende oder tragende Wand handelt. Während es im ersten Fall in der Regel keinerlei Problem darstellt, einen Wanddurchbruch durchzuführen, besteht bei tragenden Wänden sehr viel mehr Grund zur Planung, denn entweder ist dann ein Wanddurchbruch wegen drohender Einsturzgefahr für das gesamte Gebäude gar nicht möglich und zulässig oder es müssen ausreichend umfangreiche vorherige Vorkehrungen zur Abstützung getroffen werden.
Da Laien meist nicht wissen (können), welche Wände in der Wohnung oder im Haus welche diesbezüglichen Eigenschaften aufweisen, muss vor jedem Wanddurchbruch ein ausgebildeter und anerkannter Tragwerksplaner bzw. Statiker oder auch erfahrener Architekt zur Beurteilung und Einschätzung der zugrunde liegenden Baukonstruktion und Baustatik engagiert werden, der im Anschluss und günstigsten Fall einen positiven Standsicherheits- oder Stabilitätsnachweis für das beabsichtigte Vorhaben Wanddurchbruch ausstellt.
In der Regel werden für derartige statische Begutachtungen und Berechnungen je nach der im konkreten Einzelfall vorliegenden Art und Weise der Statik Preise zwischen mindestens 300 und bis zu maximal 2.000 Euro aufgerufen.
Ein Wanddurchbruch erfolgt heutzutage zumeist mit der Säge statt mit dem Hammer
Ist diese, je nach Ausmaß und Umfang des Vorhabens sowie Statik des Gebäudes noch vergleichsweise günstige oder auch schon recht teure und kostspielige Hürde beim Projekt Wanddurchbruch erst einmal genommen, folgt als nächster Schritt die Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung der einzelnen Arbeiten. Diese berechnen für die Anfahrt und Einrichtung der Baustelle in der Regel Kosten in Höhe zwischen ca. 80 bis 100 Euro bzw. 100 bis 120 Euro. Die für einen Wanddurchbruch relevanten Kosten sind außer von den weiter oben bereits erwähnten Faktoren tragende oder nicht-tragende Wand, Größe des Durchbruchs, statische Begutachtung und Berechnung, Anfahrt zur und Vorbereitung der Baustelle, Ausführung, Art, Qualität und Stärke der Stahlträger zusätzlich von den Parametern Arbeitsaufwand, Maschinen- und Werkzeugeinsatz, manchmal notwendigen Kernbohrungen und Nebenarbeiten sowie Entsorgung des Bauschutts abhängig.
Im Bezug auf den aufgeführten Posten Arbeitsaufwand ist festzuhalten, dass der eigentliche Wanddurchbruch heutzutage zumeist nicht mehr mit dem manuellen Herausstemmen der betreffenden Wand mühsam mit Hammer und Stemmeisen, sondern zeitgemäß mit einer Beton- oder Mauersäge bewerkstelligt wird. Deren Einsatz sowie die damit verbundenen Kosten berechnen sich zumeist pro Quadratmeter (m²) Schnittfläche, wobei Letztgenannte sich aus der Multiplikation der erforderlichen Schnittlängen mit der Wandstärke jeweils in Meter ergibt. Die Preise pro m² für Beton- oder Mauersägen variieren je nach Anbieter und Region zwischen ca. 200 und 400 Euro.
Kernbohrungen müssen beim Wanddurchbruch nicht immer sein, sind aber günstig
Dieser Kostenposten wird natürlich auch maßgeblich von Material und Beschaffenheit der zu durchbrechenden Wand beeinflusst: Eine nicht-tragende Wand aus Holz oder Gips ist naturgemäß um Einiges einfacher und schneller zu durchbrechen als eine tragende Wand aus Ziegelsteinen und Mörtel bzw. Zement oder Beton. Die Lohnkosten für die mit dem Wanddurchbruch vom Unternehmen betrauten Mitarbeiter betragen je nach Größe und Sitz der Firma in der Regel zwischen ca. 25 und 50 Euro pro Handwerker und Stunde. Oft bieten einschlägige Unternehmen in ländlichen Gebieten für derartige Dienstleistungen für Kunden günstigere Konditionen an als Firmen mit teureren Betriebskosten in städtischen Gegenden. Besonders bei Wänden aus Beton sowie Natur- oder Ziegelstein und in schwer zugänglichen oder verwinkelten und engen Ecken werden häufig Kernbohrungen für einen einwandfreien Wanddurchbruch notwendig.
Hierbei kommen ggf. spezielle Maschinen wie die Kernbohrgeräte mit Benzin-, Drehstrom- oder Elektromotor bzw. Pneumatikantrieb mit Luft- oder Wasserspülung zum Einsatz. Die Kosten für Kernbohrungen richten sich immer nach den speziellen Anforderungen am Arbeitsort und den jeweils benötigten Maschinen, können aber mit einer Preisspanne zwischen zurzeit ungefähr 100 und 300 Euro beziffert werden. Kernbohrungen sind aber nicht bei jedem Wanddurchbruch geboten und belaufen sich bei kleineren Arbeiten wie beispielsweise dem Anbringen einer neuen Abzugshaube an der Außenwand der Küche auf recht günstige Preise, die sich nach der Dicke der Wand richten und pro Zentimeter Mauerwerk meist um die 5 Euro betragen. Die Vorteile eines Wanddurchbruchs mit Kernbohrung statt mit Beton- oder Mauersäge bestehen vor allem in den niedrigeren Kosten pro m² sowie im deutlich geringeren Schmutzaufkommen, da der Staub und die Steinbrocken nicht durch die Räume wirbeln, sondern in der Bohrmaschine verbleiben.
Auch bei einem kleineren Wanddurchbruch fällt viel Bauschutt zur Entsorgung an
Als letzter Posten der Kosten nach dem Abschluss aller Arbeiten für den Wanddurchbruch verbleibt noch die Entsorgung des mitunter recht umfangreichen und voluminösen Schutts, welcher bei einer durchbrochenen Wandfläche von 5 m² ca. 300 bis 500 bzw. 100 bis 400 Euro pro m² Fläche verursacht. Wird die mit dem Wanddurchbruch beauftragte Baufirma nicht auch für die Schuttentsorgung engagiert, kann die Entsorgung auch von den Kunden in Eigenregie vorgenommen werden. Hierfür muss ein Container für Bauschutt gemietet, gefüllt und zu einer Deponie gebracht werden, wo Preise in Höhe von ca. 12 bis 15 Euro pro Tonne zu Buche schlagen. Experten und Fachleute für Fragen beim Wanddurchbruch geben jedoch zu Recht zu bedenken, dass Privatleute sowohl Gewicht und Menge des bei einem Wanddurchbruch anfallenden Bauschutts als auch den zeitlichen Aufwand und die Mietpreise für Container sowie geeignete Transportfahrzeuge häufig unterschätzen.
Während Eigenheimbesitzer einen Wanddurchbruch in einem von ihnen selbst bewohnten oder vermieteten, auf jeden Fall aber frei stehenden Haus selbst in Auftrag geben und planen können, sind bei Wohnungseigentümergemeinschaften für ein solches Bauvorhaben jedoch Einwilligungen aller Besitzer oder ein je nach Art der Teilungserklärung mehrheitlicher Entschluss für den Wanddurchbruch in den Wohnungen nötig, da hiervon die Statik des gesamten Gebäudes und damit auch andere Wohnungen betroffen sein könnten.
Ein Wanddurchbruch ohne Einwilligung des Vermieters kann sehr teuer werden
In noch sehr viel stärkerem Maße und vor allem auch in juristischer Hinsicht sind Mieter von der Zustimmung des Eigentümers und Vermieters für den Wanddurchbruch abhängig. Spielen Mieter mit dem Gedanken, zwecks Neu- oder Umgestaltung ihrer Wohnung einen Wanddurchbruch durchführen zu lassen, sind sie definitiv dazu verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten möglichst rechtzeitig eine am besten schriftliche Einwilligung des Eigentümers für dieses Vorhaben einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung des Vermieters für einen Wanddurchbruch existiert aber weder hierzulande noch in anderen europäischen Ländern. Auch international entscheiden über derart grundlegende, weitreichende und oft kostspielige Veränderungen im Grundriss von Häusern und Wohnungen nie und nirgends die Mieter alleine, sondern letztlich immer nur der oder die Eigentümer und/oder Vermieter.
Abschließend sollte bezüglich aller zu beachtenden Aspekte beim Wanddurchbruch angemerkt werden, dass ein solcher nach dringender Empfehlung von Fachfirmen möglichst nicht von mit der Materie unvertrauten Hobbyhandwerkern sowie ohne Bauplan des Gebäudes in Angriff genommen sollte, da bei unsachgemäßen Arbeiten an und in Wänden, die häufig in diesen liegenden Kabel und Leitungen beschädigt oder zerstört und mit hohen Kosten sowie viel Aufwand repariert oder ersetzt werden müssen. Ebenso wird dringend davon abgeraten, einen Wanddurchbruch ohne die vorherige Beratung durch einen Statiker anzugehen. Die hierdurch eingesparten Kosten können durch Fehleinschätzungen und eventuell daraus resultierenden Schäden schnell deutlich übertroffen werden.