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Privathaftpflicht – wichtig oder überflüssig?

Wozu man sie braucht und wie auch kleine Unternehmen sie zum günstigen Preis nutzen können

Versicherungsunternehmen bieten gegen fast jedes Lebensrisiko eine finanzielle Absicherung an. Die Auswahl an Versicherungen ist dementsprechend groß. Doch nicht alle Versicherungspolicen sind gleich wichtig oder überhaupt notwendig. Versichert werden sollten deshalb nur Risiken, die wirklich die eigene Existenz bedrohen. Die Privathaftpflicht ist unabdingbar.


Risiken, die existenzbedrohend sind

Die aktuelle Lebenssituation, das Alter und der Familienstand sind nicht ausschlaggebend für eine Absicherung der Risiken im Alltag. Es kann einfach jeden treffen. Dazu gehören nicht nur Krankheiten, sondern auch Schäden, die jemand anderem zugefügt werden und die finanziellen Folgen haben. Schließlich haftet man persönlich. Wer seine Risiken einschätzen will, stelle sich einfach den größtmöglichen Schaden vor. Die Haftpflicht deckt diese Schäden ab. Die Alternative wäre, den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Das ist in der Regel nicht leistbar, was eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll macht.


Die Haftpflicht als Rettungsanker

Den finanziellen Ruin und damit die Bedrohung der Existenz kann die private Haftpflicht abwehren. Wichtig ist zu wissen, dass man persönlich haftet, wenn ein Schaden bei einem Dritten verursacht wurde. Die Haftung erstreckt sich über das gesamte private Vermögen und dem eigenen Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung bietet hier Schutz.

Radfahrer, die zum Beispiel fahrlässig ein parkendes Auto streifen und dabei einen Lackschaden am Spiegel oder einer Tür verursachen, haften. Diesen Schaden kann man meist noch aus eigener Tasche zahlen. Das Gleiche gilt für den Fleck auf dem Sofa des Nachbarn. Hier droht nicht gleich der finanzielle Ruin. Doch fährt ein Radfahrer einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen an und dieser stürzt, kann der Schaden in die Millionen gehen. Ist dieser nämlich etwas unglücklich gestürzt und bleibt lebenslang körperlich geschädigt, folgen nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für die Pflege und der Verdienstausfall. Bleibt eine körperliche Behinderung, muss auch noch die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Diesen Schaden kann niemand aus der eigenen Tasche zahlen, ohne finanziell am Ende zu sein.

Die Privathaftpflichtversicherung sollte daher eine Deckungssumme von zumindest zehn Millionen Euro aufweisen, um Personen- und Sachschäden abdecken zu können.


Die Leistungen der privaten Haftpflicht

Jedes Versicherungsunternehmen prüft im Schadensfall, ob die dem Versicherten gegenüber gestellten Ansprüche berechtigt sind oder eben nicht. Dabei sind diese beiden Möglichkeiten gegeben:

1. Die Ansprüche des Geschädigten sind berechtigt und die Versicherung wird den entstandenen Schaden deshalb bezahlen. Wichtig ist jedoch, auf die Versicherungsbedingungen zu achten, damit kein Ausschlussgrund vorliegt. Dieser kann darin begründet sein, dass der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

2. Ist der Anspruch nicht berechtigt, wird die Versicherung diesen auf eigene Kosten abwehren. Das nennt man einen passiven Rechtsschutz. Kein Geschädigter darf sich an einem Schaden bereichern.

Die private Haftpflicht bietet weltweiten Schutz. Doch der Aufenthalt im Ausland darf nicht länger als ein Jahr dauern. In vielen Versicherungsverträgen ist geregelt, dass innerhalb der EU die Privathaftpflicht ohne zeitliche Begrenzung gilt. Bei Abschluss ist auf eine entsprechende Klausel zu achten.


Erstattungsfähige Kosten

Damit das Versicherungsunternehmen seinem Grundsatz treu bleiben kann, den tatsächlich entstandenen Schaden zu erstatten und keinen Cent darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

1. Ist ein Sachschaden also zum Beispiel an einem Auto entstanden, werden die Reparaturkosten übernommen. Verliert das Auto jedoch durch die Reparatur an Wert, wird diese Wertminderung ebenfalls übernommen. Die Versicherung zahlt dann einen Aufschlag.

2. Hat das Auto einen Totalschaden erlitten, wird nur noch der Zeitwert erstattet. Dieser Zeitwert bestimmt sich nach den Wiederbeschaffungskosten. Ausschlaggebend ist hier, dass es sich um das gleiche Auto handeln muss und die Abnutzung und das Alter Berücksichtigung finden. Der Geschädigte kann sich also ein Auto kaufen, das seinem zumindest ähnlich ist.

3. Ist eine Person zu Schaden gekommen, werden die Krankenhaus- und Arztkosten, weitere Behandlungskosten, Reha-Kosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen, Ausgleichszahlungen für bleibende Schäden und Pflegekosten übernommen.


Die Gefährdung des Versicherungsschutzes

Um den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht nicht zu gefährden oder zu verlieren, ist es unabdingbar, den Anspruch des Geschädigten nicht vor der Zustimmung des Versicherungsunternehmens anzuerkennen. Auf gar keinen Fall darf Schadenersatz geleistet oder ein Schuldeingeständnis gemacht werden. Das gefährdet den Versicherungsschutz. Ebenfalls dann, wenn Geld fließt. Jeder Schaden ist unverzüglich der Versicherung zu melden. So ist der Versicherungsschutz garantiert.


Fazit

Gesetzlich haftet jeder für Schäden, die er anderen schuldhaft, fahrlässig oder vorsätzlich zufügt. Bei der Höhe gibt es keine Grenze. Die private Haftpflicht übernimmt diese Schäden. Selbst grobe Fahrlässigkeiten sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die mit Vorsatz herbeigeführt wurden. Hier wird Absicht unterstellt. Aus diesen Gründen ist der Abschluss einer Privathaftpflicht unverzichtbar. Alle die Existenz bedrohenden Risiken sind mit ihr abgedeckt.

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Autor: Redaktion

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