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Menschenrechte

Menschenrechte sind universelle und unveräußerliche Rechte, die jedem zustehen. 1948 verabschiedete die UN die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Menschenrechte picture alliance / dpa

Der Begriff Menschenrechte bezeichnet Rechte, die eine universelle Gültigkeit besitzen. Die Rechte kommen jedem Menschen allein aufgrund des Umstandes, ein Mensch zu sein, von Geburt an zu. Menschenrechte werden als moralisches Fundament der Menschheit angesehen und sind unveräußerlich: Sie können demnach keinem Menschen aberkannt oder entzogen werden.

Die philosophische Strömung der Aufklärung gilt als besonders prägend, wenn es um historische Grundlagen der Menschenrechte geht. Diverse andere Vorläufer können bis in die Zeit der Antike zurückverfolgt werden.

Ein Hauptaspekt dieser Rechte liegt im Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass auch von anderen Akteuren eine Bedrohung ausgehen kann. Aus diesem Grund ist der einzelne Mensch nicht nur vor staatlicher Willkür zu schützen, sondern muss ebenfalls durch den Staat vor Verletzungen der unveräußerlichen Rechte geschützt werden.

Inhaltlich lassen sich die Menschenrechte in sogenannte liberale Verteidigungsrechte sowie in demokratische und soziale Rechte unterteilen. Zu den demokratischen und sozialen Rechten gehören beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Arbeit und einen angemessenen Lohn, die Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Bildung. Unter liberalen Verteidigungsrechten wird vor allem das Recht auf Leben und auf Unversehrtheit verstanden. Auch das Recht auf Gleichheit und das Recht, sich gegen Unterdrückung zu wehren, werden den liberalen Verteidigungsrechten zugeordnet. Organisationen wie Amnesty International fordern die konsequente Einhaltung von Menschenrechten.

Weitere Informationen zur Thematik der Menschenrechte stehen bei RTL News bereit.