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Öffentlicher Dienst

Zum Öffentlichen Dienst gehören Tätigkeitsfelder im Bereich der öffentlichen Institutionen eines Staates, zum Beispiel in Verwaltungsbehörden oder Schulen.

Öffentlicher Dienst picture-alliance / ZB

Der Öffentliche Dienst umfasst alle Personen, die in den öffentlichen Institutionen eines Staates arbeiten. Er wird daher auch als Staatsdienst bezeichnet.

Zu diesen öffentlichen Institutionen zählen nicht nur die Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, sondern auch das Justizwesen, die Bundeswehr und alle Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts. Dazu gehören Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser, die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Sparkassen und die Bundesbank.

Bei den Beschäftigten wird zwischen Angestellten, Beamten und Personen, die aufgrund Öffentlichen Rechts beschäftigt werden, unterschieden. Zu letzteren gehören Soldaten, Richter und Rechtsreferendare. Das Beschäftigungsverhältnis wird bei all diesen Gruppen als Dienstverhältnis bezeichnet.

Angestellte unterliegen wie alle anderen Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht. Bis zum Jahr 2005 galt für diese Angestellten ein einheitlicher Tarifvertrag. Nach dem Ende der Tarifeinheit wurde ein Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ausgehandelt, der für Bund und Kommunen gilt. Er sieht bei weitgehend gleichem Entgelt unterschiedliche Wochenarbeitszeiten vor.

Beamte im Öffentlichen Dienst hingegen haben einen Sonderstatus, der unter anderem im Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt ist. Das Beamtenverhältnis kann beispielsweise nicht gekündigt werden. Ein Beamter kann seinen Status nur dann verlieren, wenn er sich einer Disziplinarverfehlung schuldig macht. Für diese faktische Unkündbarkeit haben Beamte Treuepflichten zu erfüllen und dürfen nicht streiken.

Während Beamte weisungsgebunden sind, genießen Richter die sogenannte richterliche Unabhängigkeit. Richter können nur sogenannte Volljuristen werden, die zwei Staatsexamina abgelegt haben. Soldaten wiederum unterliegen den arbeitsrechtlichen Vorgaben des Soldatengesetzes. Sie werden ähnlich wie Beamte besoldet.

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