Fahrverbote sind gesetzlich ausgesprochene Verbote,
Kraftfahrzeuge einer bestimmten oder jeder Art im Straßenverkehr zu führen.
Zeitlich begrenzte Verbote unterscheiden sich von allgemeinen Verboten. Als
Nebenstrafe ergänzen begrenzte Fahrverbote das Strafmaß bei bestimmten
Delikten, während allgemeine Fahrverbote staatliche Verbote ohne zeitliche
Begrenzung sind. Die mit bekanntesten Fahrverbote letzterer Art sind kommunale
Dieselfahrverbote. Sie untersagen als Reaktion auf den Abgas-Skandal aus dem
Jahr 2017 an einigen Orten die Führung von Fahrzeugen bestimmter
Schadstoffklassen.
Warum Fahrverbote verhängt werden
Zeitlich begrenzte Fahrverbote beziehen sich auf Zeiträume
von bis zu sechs Monaten. Sie können als Nebenstrafe Hauptstrafen wie
Freiheitsentzug ergänzen. Das verhandelte Delikt muss in solchen Fällen kein
Verkehrsdelikt sein. Der Gesetzgeber will Straftäter mit den Verboten besonders
empfindlich treffen. Dieselfahrverbote haben ein anderes Ziel. Sie gelten als
umweltpolitische Reaktion auf den Luftqualitätsplan der Europäischen Union
(EU). Die Verantwortlichen wollen mit diesem Plan die europaweite
Schadstoffbelastung der Luft und Umwelt reduzieren. Maßnahmen wie diese haben
seit der globalen Klimakrise besondere Relevanz.
Wo Fahrverbote für Diesel gelten
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren bestimmter
Schadstoffklassen gelten in einigen deutschen Städten. Bestimmte Bezirke der
Stadt Berlin unterliegen seit November 2019 Verboten für Euro-5-Diesel.
Ähnliches gilt für Gelsenkirchen, Hamburg, Stuttgart und Essen. Deutsche Städte
entscheiden auf kommunaler Ebene, wo welche Dieselfahrverbote gelten sollen.
Auch andere europäische Länder verbieten Dieselfahrzeuge und andere
Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß in ihren Städten. Das gilt zum Beispiel
für Frankreich und Belgien. Ein ebenfalls bekanntes Fahrverbot ist das für LKWs
an Sonn- und Feiertagen.
Wie werden Fahrverbote kontrolliert?
Stichprobenartige Kontrollen sollen in Deutschland die
Einhaltung verhängter Dieselfahrverbote sicherstellen. Aufgestellte
Messstationen ermitteln zur selben Zeit die Schadstoffbelastung innerhalb
deutscher Städte. Für strafrechtliche Fahrverbote bestimmter Dauer geht der
Gesetzgeber von geringer Kontrolldichte aus. Das Fahrverbot gilt aus diesem
Grund als kaum überwachbare Nebenstrafe.