Behörden sind nach dem in Deutschland geltenden Verwaltungsverfahrensgesetz alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Behörden sind mit der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit beauftragt. Sie sind dem Bund, den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden unterstellt.
Behörden sind Exekutivorgane
Im weitesten Sinne fallen unter dem Begriff der Behörde alle staatlichen Einrichtungen, die befugt sind, Verwaltungsakte mit Rechtswirkung für den Bürger zu erlassen - also Verwaltungsorgane des Staates. Bekannte Behörden sind zum Beispiel das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt und die Agentur für Arbeit. Auch Universitäten oder öffentliche Bibliotheken können als Behörde tätig werden. Behörden begründen ihre Befugnisse mit bundes-, landes- oder kommunalrechtlichen Regelungen. Im dreigliedrigen Staatsaufbau (Legislative, Exekutive, Judikative) sind Behörden Teil der Exekutive. Der Staat als Träger hoheitlicher Gewalt wird durch seine Behörden in der Praxis tätig und setzt die von der Legislative beschlossenen Gesetze durch.
Wie Behörden tätig werden
Eine Behörde kann auf unterschiedliche Arten tätig werden. In der Regel erlassen die Behörden Verwaltungsakte, die eine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger haben (§ 35 VwVfG). Verwaltungsakte sind zum Beispiel ein Steuerbescheid, ein Bewilligungsbescheid über eine staatliche Leistung (Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Subventionen) oder die Erteilung von Berechtigungen (zum Beispiel ein Wohnberechtigungsschein). Gegen jeden Verwaltungsakt einer Behörde hat der Bürger grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zunächst innerhalb der Behörde geprüft. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.
Behörden als Arbeitgeber
Die Behörden spielen auch auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Im Öffentlichen Dienst sind im Jahr 2018 4,8 Millionen Menschen beschäftigt gewesen. Sie sind dort als Angestellte oder Beamte tätig. Im Vergleich zum Jahr 1991 hat sich die Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst erheblich reduziert. Damals waren noch 6,7 Millionen Arbeitnehmer bei Behörden tätig.