Ab 1. Januar haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld

Wohngeldrechner und Rechenbeispiele: Wie viel Wohngeld steht Ihnen zu?

ARCHIV - 04.12.2018, Sachsen, Dresden: Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. 2023 soll es mehr Wohngeld als bislang geben. (zu dpa «Längere Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen erwartet») Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild
Bisher waren in Deutschland 600.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu beantragen, seit dem 1. Januar sind 1,4 Millionen Haushalte mehr wohngeldberechtigt.
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Von Esther Kusch

Sie haben ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente – und das Geld reicht trotzdem vorne und hinten nicht? Es könnte sein, dass es sich für Sie lohnt, Wohngeld zu beantragen. Im Schnitt können die berechtigten Haushalte mit 370 Euro rechnen. Gehören auch Sie dazu? Ein Rechner gibt nun Orientierung.

Lese-Tipp: Bürgergeld – alle Auszahlungstermine in der Übersicht

Diese Faktoren sind für Wohngeld 2023 wichtig

Bisher waren in Deutschland 600.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu beantragen, seit dem 1. Januar sind 1,4 Millionen Haushalte mehr wohngeldberechtigt. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Ob Sie Wohngeld bekommen und auch wie hoch der Zuschuss ist, hängt von diversen Faktoren ab. Wie viele Menschen leben in Ihrem Haushalt? Wie hoch ist die Miete und natürlich wie hoch ist das Haushaltseinkommen? Wenn die Oma zum Beispiel mit im Haushalt lebt, wird die Rente genauso mit eingerechnet wie auch Unterhaltsvorschüsse bei Alleinerziehenden.

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt werden. Ob sich das überhaupt lohnen könnte, kann man nun mit einem Rechner auf der Seite des Bundesbauministeriums checken. Das Ergebnis dient aber nur einer ersten Orientierung, die genaue Summe wird dann von der zuständigen Behörde errechnet.

Wohngeld-Rechner: Hier können Sie ausrechnen, ob Ihnen Wohngeld zusteht

Rechenbeispiele: Wer ist Wohngeld berechtigt?

Ehepaar mit einem Kind

In diesem Beispiel werden diese Daten berücksichtigt: Der Ehemann ist Arbeitnehmer, entrichtet Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, zahlt keine Steuern vom Einkommen; Die Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I. Die Familie wohnt in einer Gemeinde mit der Mietenstufe I im Kreis Schleswig-Flensburg.

Zusätzlich bekommt diese Familie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

*(Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Ehepaar mit einem Kind
Monatliches Bruttoeinkommen1.900,00 Euro
Werbungskosten-Pauschbetrag- 83,33 Euro
Pauschaler Abzug (20 %)- 363,33 Euro
Monatliches Gesamteinkommen1.453,34 Euro
Belastung für das Eigenheim monatlich

500,00 Euro

Höchstbetrag501,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete500,00 Euro
Wohngeld 102,00 Euro
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Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre)

Für dieses Beispiel wird eine Alleinerziehende betrachtet, die arbeitet und auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Sie zahlt keine Steuern vom Einkommen und erhält Unterhalt für die Kinder. Berechnet wird eine Wohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe VI (Wiesbaden)

Auch sie bekommt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

Alleinerziehende mit zwei Kindern
Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld)1.460,00 Euro Unterhaltsvorschuss 474,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-83,33 Euro0,00 Euro
1.376,67 Euro474,00 Euro
Pauschaler Abzug (20 %)-275,33 Euro

0,00 Euro

1.101,34 Euro474,00 Euro
Abzüglich Alleinerziehenden-Freibetrag (jährlich: 1.320 Euro)- 110,00 Euro
Monatliches Gesamteinkommen1.465,34 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete

650,00 Euro

Höchstbetrag853,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete650,00 Euro
Wohngeld 183,00 Euro

Ehepaar mit 2 Kindern

In diesem Beispiel wird ein Ehepaar aus einer Gemeinde mit der Mietenstufe VII betrachtet (München). Beide Ehepartner arbeiten, allerdings entrichtet nur der Ehemann Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen.

Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Die Familie könnte darüber hinaus auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro haben.

Ehepaar mit zwei Kindern
EhemannEhefrau
Monatliches Bruttoeinkommen1.990,00 Euro430,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-83,33 Euro

0,00 Euro

1.906,67 Euro430,00 Euro
Pauschaler Abzug (30 %)-572,00 Euro

0,00 Euro

Monatliches Gesamteinkommen1.764,67 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete770,00 Euro
Höchstbetrag1.095,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete770,00 Euro
Wohngeld275,00 Euro

Alleinstehende Rentnerin

Für dieses Beispiel wird eine Rentnerin betrachtet, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Steuern vom Einkommen zahlt.

Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (Jüterbog, Stadt)

* Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf Berücksichtigung des Grundrentenfreibetrags im Wohngeld, sofern in der Rente ein Zuschlag für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen (sog. Grundrentenzuschlag) enthalten ist.

Alleinstehende Rentnerin
Monatliche Bruttorente860,00 Euro
Werbungskosten-Pauschbetrag-8,50 Euro
851,50 Euro
Pauschaler Abzug (10 %)*-85,15 Euro
Monatliches Gesamteinkommen 766,35 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete

335,00 Euro

Höchstbetrag347,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete335,00 Euro
Wohngeld 115,00 Euro

Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter wohnt im Haus

Für dieses Rechenbeispiel gibt es die Besonderheit: Die Oma wohnt mit im Haushalt.

Berechnet wird hier: Der Ehemann entrichtet als Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen, die Ehefrau ist Hausfrau. Die Mutter/Schwiegermutter bezieht eine Rente, für die sie Beiträge zur gesetzlichen Krank- und Pflegeversicherung zahlt, Steuern fürs Einkommen werden nicht fällig. Die Mietenstufe ist II (Arnsberg).

Die Familie hat zudem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro für das erste und das zweite Kind und 225 Euro für das dritte Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

Ehepaar mit 3 Kindern, Oma wohnt im Haushalt
EhemannSchwiegermutter
Monatliches Bruttoeinkommen Euro2.500,00645,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag- 83,33 Euro0,00 Euro
Werbungskostenpauschale0,00 Euro- 8,50 Euro
2.416,67 Euro636,50 Euro
Pauschaler Abzug (30 % / 10 %) -725,00 Euro -63,65 Euro
Monatliches Gesamteinkommen 2.264.52 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete780,00 Euro
Höchstbetrag842,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete780,00 Euro
Wohngeld 251,00 Euro

Pünktliche Auszahlung? Fraglich!

Ob das Wohngeld pünktlich ausgezahlt wird, steht allerdings in den Sternen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft warnte bereits vor einer „Antragsflut auf die Wohngeldstellen.“ Laut Bauministerium sollen aber vereinfachte Antragsverfahren und somit auch vorläufige Bescheide dafür sorgen, dass die Berechtigen auch schnell ihr Geld bekommen.

(mit dpa)

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