Wem gehört das Gold der Toten? Krematoriums-Mitarbeiter verkaufte heimlich 31 Kilo Zahngold
Bundesrichter urteilen
Mehr als 31 Kilogramm Zahngold klaubte ein Mitarbeiter in acht Jahren in einem Hamburger Krematorium aus der Totenasche und verkaufte das Edelmetall anschließend. Jetzt urteilt das Bundesarbeitsgericht Erfurt, die Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung verwahren und verwerten. Die Klage des Ex-Arbeitsgebers wiesen die Richter jedoch zurück an das Hamburger Landgericht.
Ein Eigentum des als herrenlos geltenden Zahngoldes sei daraus nicht abzuleiten, sagte ein Gerichtssprecher. Der ehemalige Bediener der Einäscherungsanlage musste sich wegen Störung der Totenruhe und "Verwahrungsbruch" verantworten, nicht aber wegen Diebstahls.
Der 56-Jährige hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit seiner mittlerweile verstorbenen Frau und weiteren Beteiligten hundertfach Zahngold und andere wertvolle Metalle nach der Einäscherung von Toten an sich genommen und verkauft. Insgesamt kamen so in acht Jahren mehr als 31 Kilogramm Gold zusammen - der Schaden, den die Hamburger Friedhöfe einforderten, beläuft sich auf rund 250.000 Euro.
Nur Störung der Totenruhe, kein Diebstahl
Der Mann argumentierte, er habe kein Eigentum verletzt, da das Zahngold ja niemandem mehr gehört habe. Das Krematorium hingegen betrachtet Zahngold und andere Wertgegenstände als Spenden, die dem Institut zustehen. Die durch den Verkauf eingenommenen Gelder würden gespendet, sagte Bundesarbeitsgerichtssprecher Waldemar Reinfelder.
Grundsätzlich haben die Angehörigen das Vorrecht, zum Beispiel Goldzähne vorab von einem Zahnarzt entfernen zu lassen.
Der Mann war von seinem Arbeitgeber bereits 2005 schriftlich darauf hingewiesen worden, keinen Schmuck oder Zahngold aus der Asche der Gestorbenen an sich zu nehmen. Als er es dennoch tat, wurde ihm fristlos gekündigt.
Kein Einzelfall, wie eine dpa-Umfrage von 2012 ergab. Demnach verkaufen einige Städte systematisch Goldzähne und andere Wertgegenstände der Toten. Ein Teil wird dabei für soziale Zwecke gespendet, ein anderer kommt dem Stadthaushalt zugute. In einigen Fällen werden Schmuck und Zahngold aber auch der Urne beigelegt.