Die meisten Geschäfte sind geschlossen
Weihnachtsgeschenke umtauschen: Worauf muss ich im Lockdown achten?
Geschäfte im Corona-Lockdown geschlossen
Seit einigen Tagen befindet sich Deutschland nun im Lockdown – die Ausnahmeregeln zu Weihnachten ausgenommen. Nicht nur Schulen und Kitas mussten früher schließen, auch viele Geschäfte sind voraussichtlich bis zum 10. Januar zu. Da stellt sich die Frage: Was macht man bis dahin mit Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen?
Umtausch im stationären Handel erst einmal nicht möglich
Ein Umtausch im stationären Handel ist erst möglich, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Zwar sind Händler generell bei einwandfreier Ware nicht zum Umtausch verpflichtet. "Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein." Schließlich wollten sie Kunden zu Stammkunden machen.
Geduldig sein bei Reklamationen
Bei Reklamationen müssten Verbraucher sich gedulden. Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. "Aber auch das geht nur, wenn der Laden offen ist." Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre - oft auch Mängelhaftung genannt.
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Achtung, Mehrwertsteuer-Senkung endet!
Wichtig zu beachten: Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt - der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Ab dem 1. Januar gilt wieder der alte Steuersatz.
Wer Ware 2020 mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und 2021 umtauscht, muss wissen: Rückerstattet wird immer nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück.
Quelle: DPA/ RTL.de