17. Februar 2021 - 8:13 Uhr
Verhüllungsverbot in Straßenverkehrsordnung
Wer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung Auto fährt, darf nicht zusätzlich noch eine Sonnenbrille oder eine Mütze tragen. Das hat Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) noch einmal klargestellt. Hintergrund ist ein Passus in der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung, wonach im Auto eine Maske zu tragen ist, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt.
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Einzelfallprüfung in Bußgeldstellen
Wöller verwies auf die Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfe sich ein Kraftfahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Die "Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers" müsse bei Blitzern gewährleistet sein, sagte Wöller. Die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale sei nicht erlaubt. Bei Mund-Nasen- Schutz müssten die Augen und "generelle Gesichtszüge" noch zu sehen sein. Sonnenbrillen und Mützen würden zur Unkenntlichkeit beitragen.

Nach Angaben des Innenministers sind die Bußgeldstellen auf eine Einzelfallprüfung hingewiesen. Es gebe derzeit keine Meldungen über Problemfälle in diesem Zusammenhang.
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Quelle: DPA / RTL.de