Was tun, wenn der Online-Kauf nicht passt?
Produkte zurückschicken: Was geht, was geht nicht?
Jeder zweite Deutsche benutzt inzwischen das Internet, um einzukaufen. Doch oft erleben Kunden eine böse Überraschung, wenn das Paket zu Hause eintrudelt. Das Kleid ist viel zu weit - oder die Kaffeemaschine passt eben doch nicht in die Küche.
Doch es gibt mittlerweile recht genau definierte Regeln, welche Rechte der Käufer hat, wenn es darum geht, ein Produkt zurückgehen zu lassen. Es hängt sehr viel davon ab, um welches Produkt es sich dabei handelt.
"Sie dürfen ein T-Shirt anprobieren, ein Buch mal durchblättern, sie sollten aber nicht die Digitalkamera mit in den Urlaub nehmen und damit 200 Fotos machen, das wäre dann eine Nutzung und dafür kann Ihnen ein Betrag in Rechnung gestellt werden," sagte Rechtsanwalt Carsten Föhlisch.
Wer das Abendkleid ausführt, den Rasierer benutzt oder einen Probekaffee durch die neue Maschine laufen lässt, riskiert, nicht den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen, wie auch diejenigen, die beschädigte Dinge zurückschicken.
"Ein Kratzer ist eine Verschlechterung der Ware, dafür darf der Händler einen Wertersatz verlangen, er muss ihnen aber auch nachweisen, dass Sie den Kratzer draufgemacht haben", so der Anwalt.
Welche Fallen generell beim Online-Shopping lauern und wie Sie die vermeiden, erfahren Sie hinter dem nebenstehenden Link.