Wahlrecht ab Geburt: Sinnvoller Vorschlag oder Schnapsidee?
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so heißt es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Zum Volk gehören alle, und zwar ab der Geburt. Diesem Argumentationsschema folgend fordert der Deutsche Familienverband nun ein entsprechendes Wahlrecht: Nicht mehr ab 18 oder 16 soll ein Mensch wahlberechtigt sein, sondern ab Eintritt ins Leben – ab Geburt. Dafür hat der Verband diese Woche eine Kampagne gestartet. "Das wäre ein großer Fortschritt für die politische Beteiligung von Jugendlichen", sagte Siegfried Stresing vom Vorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz.
"Eltern sollen für ihr gerade geborenes Kind abstimmen können"
Natürlich sollen keine Babys in die Wahlurnen gekarrt werden. "Eltern sollen für ihr gerade geborenes Kind abstimmen können, so wie sie auch eine Aktie im Namen ihrer Kinder kaufen können", so Stresing. Wenn das Kind dann im Alter von etwa 14 Jahren den eigenen Entschluss dazu fasse, solle es auch selbst wählen können.
Die Idee des Familienverbandes ist nicht neu. Schon öfter gab es Vorstöße in diese Richtung, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung. Die Deutsche Gesellschaft wird immer älter, Geburtenzahlen gingen jahrelang zurück, die Lebenserwartung steigt immer weiter. Eine Tatsache, die schon der Renten- und Pflegepolitik seit Jahren große Probleme bereitet. In einer Gesellschaft, die überaltert, überaltern auch ihre Wahlberechtigten.
Würden Eltern im Sinne ihrer Kinder abstimmen?
Wahlversprechen und Ziele richten sich folglich immer mehr auf den älteren Teil der Bevölkerung. Deshalb komme bei Wahlentscheidungen die Perspektive zu kurz, wie die Politik in 20, 30 oder 40 Jahren gestaltet werden solle, zu kurz. Wie sich ein Kinderwahlrecht auf die Ergebnisse auswirken würde, lasse sich kaum beantworten, sagte Stresing. "Aber die Parteien würden dann mehr als bisher auf eine zukunftsorientierte und nachhaltige Politik achten." Vorausgesetzt die Eltern nutzen die Stimme im Sinne ihres Kindes.