Abgeordnetenhaus
Urteil zur Berliner Wahlwiederholung nicht einstimmig
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat sein Urteil zur kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl nicht einstimmig getroffen. Die Entscheidung sei mit 7:2 Stimmen ergangen, teilte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch bei der Verkündung mit. Es sei ein Sondervotum abgegeben worden. Dessen Inhalt sollte im Tagesverlauf im Internet veröffentlicht werden, hieß es.
Zuvor hatte Berlins oberstes Gericht die Wahlen für das Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlung vom September 2021 für ungültig erklärt.