Neurochirurg verurteilt
Pfusch bei OP: Über zehn Jahre Haft für Arzt
Zu unnötiger Halsoperation überredet und diese fehlerhaft ausgeführt
Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landgericht einen Neurochirurgen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mediziner 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hat. Die inzwischen 48 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.
Höheres Strafmaß als gefordert
Das Gericht lag damit deutlich über dem Strafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt. Der Arzt könne nur wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patientin verlassen habe, argumentierten die Rechtsanwälte.
Quelle: DPA/ RTL.de