Tunesien: Abgeschobener Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. kommt aus Haft frei

Sami A. kommt frei, darf Tunesien aber nicht verlassen

Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Seine Entlassung wurde angeordnet, teilte ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mit. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Tunesische Behörden ermitteln wegen Terrorverdachts

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag, 31. Juli, zurückzuholen.

Sami A. gilt nur als Gefährder

Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ließ mitteilen, man versuche derzeit, über das Auswärtige Amt Informationen über die Entscheidung zu Sami A. von den tunesischen Behörden einzuholen. Man warte derzeit jedoch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab.

Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.

Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.