Tragödie im Sauerland: Warum musste der kleine Anakin (2) verhungern?

"Diese Mitarbeiterin hätte sich das Kind nur einmal angucken müssen"

Der zweijährige Anakin aus dem Sauerland ist einfach zu Hause verhungert. Und das, obwohl die Vermieterin der Familie das Jugendamt eingeschaltet hat. Jetzt hat die Mitarbeiterin aber vor Gericht gesagt, sie hätte nichts bemerkt. Wie kann das sein?

Elke Hellwig kann noch immer nicht begreifen, was sich in ihrem Haus abgespielt hat. Sie hatte es an die alleinerziehende Mutter Tanja S. vermietet - doch die war völlig überfordert mit ihren insgesamt neun Kindern.

Elke Hellwig wollte sich kümmern, helfen, doch überall stieß sie auf taube Ohren: "Ich war komplett machtlos. Die Mieterin hat mich nicht ins Haus gelassen. Das Jugendamt hat mir keine Informationen gegeben."

Dabei hätte der kleine Anakin dringend Hilfe gebraucht! Doch er ist verhungert. Mitten in Deutschland. Obwohl eine regelmäßige Aufsicht durch die Sozialarbeiterin Nicole B. das Schlimmste hätte verhindern können.

Sozialarbeiterin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Elke Hellwig zeigte RTL Fotos, die entstanden sind, nachdem ihre Horror-Mieterin aus dem Haus im Sauerland ausgezogen und untergetaucht war. "Was vorher schon drinnen war, an gelben Säcken, an Müll, an verkoteten Teppichböden. Schimmel in den Ecken. Das war kein Schrecken, das war Horror", sagt die Vermieterin.

Im Februar 2014 eskalierte die Situation: Tanja S. brachte ihren Sohn ins Krankenhaus. Der Zweijährige wog da gerade mal 5,6 Kilogramm. Normal wären etwa zwölf Kilogramm. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Sozialarbeiterin Nicole B. war nur drei Wochen vor dem Tod des Jungen bei Tanja S. zu Hause - und wollte nichts von der Unterernährung der Kinder mitbekommen haben. Völlig unmöglich, glaubt der zuständige Staatsanwalt. "Diese Mitarbeiterin hätte sich das Kind nur einmal angucken müssen. Dann hätte sie sofort gesehen, dass das Kind unterversorgt ist", sagte Klaus Neulken, Staatsanwaltschaft aus Arnsberg.

Der Richter verurteilte die Sozialarbeiterin zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Tanja S., die Mutter des verhungerten Kindes, muss sich ab September vor Gericht verantworten - wegen Totschlags drohen ihr mindestens fünf Jahre Haft.