Gegen Vorverurteilung seines Kollegen

Tom Gerhardt zum Fall Luke Mockridge - "Es muss erst bewiesen sein"

Tom Gerhardt glaubt dem Comedian Fall Luke Mockridge
01:27 min
Fall Luke Mockridge
Tom Gerhardt glaubt dem Comedian

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Tom Gerhardt äußert sich zu Luke Mockridge

Beim „Deutschen Comedypreis“ bezogen einige Komiker klar Stellung gegen ihren Kollegen Luke Mockridge. Vor allem die Rede von Maren Kroymann (72) sorgte für Aufsehen. Doch die Meinungen über die Vorwürfe gegen den Comedy-Star sind gespalten. So stellte sich „Hausmeister Krause“-Star Tom Gerhardt (63) in unserem Interview und auch im Netz vor Luke Mockridge (32). Die aktuelle Diskussion hält er für eine Vorverurteilung. Was er noch dazu sagt, gibt es in unserem Video zu sehen.

Das schreibt Tom Gerhardt auf Instagram

Auch im Netz positioniert sich der „Hausmeister Krause“-Star klar und schreibt: „Wir wissen alle nicht, was da wirklich war und es gibt keine Beweise. Also ist es eine Schweinerei, jemand vorzuverurteilen, nur weil das Anliegen ja so gut ist“, und: „ ‘konsequenzen fuer luke mockridge’ könnt ihr verlangen wenn etwas BEWIESEN ist.“ Dazu setzt er einige Hashtags wie: #lynchjustiz #heuchelei #selbstgerecht #ruecksichtslos #fair #bleiben #bitte. Auf den anschließenden Shitstorm macht er sich dazu schon gefasst.

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Luke Mockridge nimmt sich Auszeit

Bisher gibt es ganz unterschiedliche Stimmen zu den Vorwürfen gegenüber TV-Comedian Luke Mockridge. Er hatte sich vor einigen Wochen mit einem Video bei Instagram gemeldet und darin erklärt, dass eine Ex-Freundin ihn wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt habe. Luke dementierte diese Anschuldigung. Das Verfahren wurde eingestellt. Später war ein „Spiegel“-Artikel erschienen, in dem mehrere weitere Frauen dem Comedian sexualisierte Gewalt vorgeworfen haben.

Mockridges Medienanwalt sagt laut „Spiegel“ zu den Vorwürfen der Frauen, dass es „ausnahmslos um angebliche Sachverhalte, die die Intimsphäre unseres Mandanten betreffen“, gehe und er nehme deshalb zu den einzelnen Sachverhalten keine Stellung. Eine RTL-Anfrage blieb bislang unbeantwortet.

In einer Sache hat Tom Gerhardt auf jeden Fall recht: Es gilt die Unschuldsvermutung. (udo)