Studie: Mindestens 1.000 Morde im Jahr bleiben in Deutschland unerkannt

Viel zu wenige Leichen werden obduziert

Es ist eine kaum vorstellbare Zahl, die eine aktuelle Studie eines Gerichtsmediziners zu Tage gebracht hat: Mindestens 1.000 Morde bleiben jedes Jahr in Deutschland unentdeckt, weil die Leichen nicht ausreichend untersucht werden. Mit anderen Worten: Tausende Mörder laufen frei herum, ohne jemals für ihre Taten belangt worden zu sein.

"Auf einen aufgeklärten Mord kommt immer auch ein unentdeckter"

ARCHIV - Obduktionsinstrumente und Zubehör liegen am 26.08.2013 in Berlin im Sektionssaal des Instituts für Rechtsmedizin. Als Konsequenz aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. erhält Niedersachsen ein neues Bestattungsgesetz mit genaueren Vo
Bei vielen Obduktionen gibt es Befunde, mit denen die behandelten Ärzte nicht gerechnet haben, sagen Gerichtsmediziner.
jka sne jol, dpa, Jens Kalaene

Bundesweit werden in Deutschland nur knapp zwei Prozent aller Leichen obduziert. Das sind viel zu wenige, kritisieren Gerichtsmediziner schon lange. "Man kann davon ausgehen, dass sehr häufig Morde nicht erkannt werden. Das heißt, auf einen aufgeklärten Mord kommt immer auch ein unentdeckter, sagt Gerichtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann.

In den meisten Fällen sind es die Hausärzte, die zu einem Todesfall gerufen werden. Zwar gibt es Richtlinien, nach denen die Mediziner die Toten begutachten müssen, bevor sie einen Totenschein ausstellen. Doch häufig erfolgt die Leichenschau nicht sorgfältig genug - aus den unterschiedlichsten Gründen.

"Das ist schwierig, weil sie in die Trauerphase der Angehörigen eindringen, das hat seine speziellen Gesetzmäßigkeiten, da möchte man auch nicht stören. Da sollte der Verdacht schon dringend sein", sagt Allgemeinmediziner Dr. Roland Kretsch. Hinzukommt laut Experten häufig auch der straffe Zeitplan vieler Ärzte und die geringen Kosten, die sie für eine Leichenschau abrechnen können. Und erst wenn der Hausarzt auf dem Totenschein 'ungeklärt' oder 'nicht natürlich' ankreuzt, wird die Kriminalpolizei aktiv.

Es gab bereits Fälle, in denen ein Mediziner einen natürlichen Tod bescheinigt hat. Unter dem Bettlaken dann aber noch das Messer im Brustkorb des Toten steckte. Solche extremen Beispiele sind zwar selten, ändern aber nichts an dem grundlegenden Problem.

Experten warnen bereits seit Jahren

Rechtsmediziner Michael Birkholz verschliesst am 27.06.2017 in Delmenhorst (Niedersachsen) im Josef-Hospital in der Pathologie vor eine Kühlkammer in der eine Leiche liegt. Die schockierende Mordserie des Krankenpflegers Niels H. hat viele Patienten
Rechtsmediziner Michael Birkholz verschließt am 27.06.2017 im Josef-Hospital in Delmenhorst eine Kühlkammer, in der eine Leiche liegt.
crj jol, dpa, Carmen Jaspersen

Schon im Jahr 1997 kam eine Studie der Universität Münster zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Forscher fanden heraus, dass statistisch gesehen womöglich genauso viele Tötungsdelikte unentdeckt blieben wie aufgeklärt werden könnten, wie die 'Mittelbayerische Zeitung' damals berichtete. Der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger sprach von einem "Skandal" - geändert hat sich bis heute nichts. Im Gegenteil: Die Quote der Obduktionen in Deutschland ist seit 1997 von drei auf zwei Prozent gesunken.

Rechtsmediziner fordern schon lange, dem Beispiel anderer europäischer Länder zu folgen. In Österreich etwa dürfen nur speziell ausgebildete Ärzte die Leichenschau vornehmen. Zudem wird dort jeder Patient, der in einem Krankenhaus stirbt, obduziert, wie 'Badische Zeitung' schreibt. In Deutschland ist das nicht der Fall. "In der Klinik sitzt man dem Irrglauben auf, unsere Medizin sei heute so gut, dass wir alles wissen“, kritisiert Marcel Verhoff, Chef des Frankfurter Instituts für Rechtsmedizin, 2016 in einem Interview mit der 'Frankfurter neuen Presse'.

Laut Verhoff gebe es demnach vor allem aus Kostengründen kaum noch Sektionen bei den Verstorbenen in deutschen Krankenhäusern. Er geht sogar so weit, zu behaupten: "Jeden Mord können wir nachweisen, wenn man die Gerichtsmedizin lässt". Auch er fordert in dem Interview, viel mehr Obduktionen durchzuführen und schließt sich damit auch den langjährigen Bemühungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter an, die Todesermittlungsverfahren professioneller durchzuführen.

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Der Fall Niels H. - Mordender Krankenpfleger wäre fast unentdeckt geblieben

ARCHIV - Der wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs an Patienten angeklagte, ehemalige Krankenpfleger Niels H. sitzt am 19.12.2014 zwischen einem Justizbeamten und seiner Anwältin Ulrike Baumann auf der Anklagebank im Landgericht Oldenburg (Nieders
Der wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs an Patienten inzwischen verurteilte, ehemalige Krankenpfleger Niels H. sitzt am 19.12.2014 auf der Anklagebank im Landgericht Oldenburg.
dpa, Ingo Wagner

Die Mordserie gilt als eine der größten in der deutschen Kriminalgeschichte - und ist erst erkannt worden, als der Krankenpfleger auf frischer Tat ertappt wurde. Dabei, wie er einem Patienten unnötigerweise ein Herzmedikament verabreichte, um ihn danach wiederbeleben zu können und als Held gefeiert zu werden. Bisher werden Niels H. insgesamt 37 Tötungen vorgeworfen. Vor Gericht hatte der heute 40 Jahre alte Mann 90 Taten gestanden.

Das Landgericht Oldenburg hatte den ehemaligen Krankenpfleger im Februar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seitdem ermitteln die Behörden in insgesamt mehr als 200 Todesfällen während der Dienstzeit von Niels H. an den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg.

Derzeit suchen sie nach Spuren weiterer Medikamente, die der Ex-Pfleger für die Verbrechen missbraucht haben könnte. Bei Vernehmungen hat Niels H. jetzt zugegeben, ein weiteres Medikament als Tatmittel verwendet zu haben als die bisher bekannten zwei Herzmedikamente. Nun müssten die Ermittler sämtliche Krankenunterlagen auswerten und ergänzende Gutachten von Sachverständigen einholen. Weitere Exhumierungen soll es nach jetzigem Ermittlungsstand nicht mehr geben.

Der Fall Niels H. hat das Bundesland Niedersachsen dazu veranlasst, das Krankenhausgesetz zu ändern. Dadurch soll etwa der Medikamentenverbrauch besser kontrolliert werden können, zum Beispiel durch Stationsapotheken, die einen Missbrauch deutlich schwerer machen. Auch eine Änderung des Bestattungsgesetzes wurde beschlossen. Unter anderem soll es genauere Anweisungen zur Leichenschau geben, wie der 'NDR' berichtet. Demnach sollen künftig sieben Punkte regeln, wann ein Arzt die Behörden einschalten muss.