Schluss mit all-inklusive und Happy Hour

Strengere Regeln für Sauf-Touristen: Mallorca und Ibiza greifen durch

Strengere Regeln für Sauf-Touristen: Mallorca und Ibiza greifen durch
Strengere Regeln für Sauf-Touristen: Mallorca und Ibiza greifen durch

Schluss mit: Sommer, Sonne, saufen

Mallorca hat sich bereits einiges einfallen lassen, um den Sauf-Tourismus am Ballermann in geregeltere Bahnen zu lenken. An einigen Stränden steht der Alkoholkonsum beispielsweise schon länger unter Strafe. Jetzt kommen noch strengere Maßnahmen: Ein neues Gesetz verbietet Alkohol-Flatrates in Hotels. Und auch der Happy Hour geht es an den Kragen.

All-inclusive-Angebote eingeschränkt

Am Freitag wurde ein Erlass verabschiedet, wonach All-Inklusive-Hotels etwa an der Playa de Palma ab Februar nicht mehr unbegrenzt kostenfreien Alkohol anbieten dürfen. Das neue Gesetz gilt nicht für ganz Mallorca, sondern nur für zwei als problematisch geltende Gebiete der spanischen Insel: für die Playa, den sogenannte Ballermann, und die im Südwesten liegende britische Urlauberhochburg Magaluf. Außerdem ist die Region Sant Antoni de Portmany auf Ibiza betroffen.

Verbot für Happy Hour

Seit Jahren versucht Mallorca die Alkoholexzesse an der Playa de Platja in den Griff zu bekommen.
Seit Jahren versucht Mallorca die Alkoholexzesse an der Playa de Platja in den Griff zu bekommen.
jka jda, picture alliance / ZB, Jens Kalaene

Wie Tourismusminister Iago Nerueguela erklärte, dürfen All-Inklusive-Hotels in diesen Gebieten nur noch zu den Mittags- und Abendmahlzeiten je drei alkoholische Getränke umsonst anbieten. Zudem werden in Bars und Restaurants Happy Hours und andere Angebote, die zu übermäßigem Alkoholkonsum einladen, verboten. Läden und Geschäfte dürfen zwischen 21.30 und 8.00 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen, Kneipentouren zu einem Festpreis wird ebenfalls der Riegel vorgeschoben.

Welche Benimmregeln außerdem am Ballermann gelten, könne Sie hier nachlesen.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Sprung vom Hotelbalkon: Nicht nur dumm, sondern verboten

Auch der Sprung von Hotelbalkonen ist nun gesetzlich untersagt. Durch Vorfälle dieser Art hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Urlauber schwere oder gar tödliche Verletzungen zugezogen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen: Urlauber, die trotz Verbots vom Balkon springen, werden des Hotels verwiesen und müssen bis zu 60.000 Euro bezahlen. Hotelbetreiber und Inhaber von Bars oder Geschäften können für unerlaubten Alkoholausschank gar mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro belegt werden.